Keine Lockdowns und Betriebsschließungen im neuen Infektionsschutzgesetz – DEHOGA fordert einheitliche Kriterien

| Politik Politik

Der Bundestag hat am Donnerstag die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die vom 1. Oktober bis 7. April gelten soll, beinhaltet bundesweite Auflagen sowie einen angepassten „Instrumentenkasten“, den die Bundesländer in eigener Verantwortung nutzen können (Tageskarte berichtete). Danach können die Länder eigenständig Schutzvorkehrungen anordnen, etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen wie in Hotels und Restaurants.

Laut dem Entwurf sind für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene Ausnahmen im Freizeitbereich vorgesehen. Die Novellierung enthält keine Lockdowns und keine Betriebsschließungen. Die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen soll vorerst enden. Im Öffentlichen Nahverkehr soll die FFP2-Pflicht dagegen bleiben. Im Gesundheitsbereich wird sie auf Arztpraxen ausgeweitet.

 

Bei einer regional ernster werdenden Corona-Lage und einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem wie die kritische Infrastruktur können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen beschließen. Zu den Maßnahmen dieser „zweiten Stufe“ zählen erweiterte Maskenpflichten, auch bei Open-Air-Veranstaltungen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können auch verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum und Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Erfreulich ist, dass seitens der Regierung immer wieder betont wurde, dass bei allen Maßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt Anwendung finden müsse. Was der DEHOGA allerdings weiterhin vermisst, sind bundesweit einheitliche Parameter zur Beurteilung der Corona-Lage wie etwa die Hospitalisierungsrate, die dann maßgeblich für den Erlass bestimmter Regeln sind. Das führt zu neuen Unsicherheiten. Es besteht zudem die Gefahr, dass Begrenzungen der Personenzahl bei Veranstaltungen wie im letzten Winder wieder zu erheblichen Umsatzverlusten in unserer Branche führen. Klarstellungen sind deshalb dringend erforderlich. Zudem muss geregelt werden, dass und wie Unterstützung im Fall der Fälle gewährt wird.

Für den in den Beratungen noch veränderten und über 13 Änderungsanträge ergänzten Gesetzentwurf (20/2573; 20/3312) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP votierten in namentlicher Abstimmung 386 Abgeordnete, 312 stimmten dagegen, drei enthielten sich. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Die Beratung darüber steht bei der Sitzung am 16. September 2022 auf der Agenda.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.