Am 1. September ist es soweit: Von diesem Tag an müssen die Bundesländer schwere Hygiene-Verstöße der Lebensmittelbranche veröffentlichen. Doch da weder Dauer noch Art der Veröffentlichung im Gesetz geregelt sind, haben sich die unterschiedlichsten Varianten herausgebildet. So wird etwa Baden-Württemberg die Hygiene-Sünder für ein ganzes Jahr im Internet zur Schau stellen, das Saarland jedoch nur für drei Monate. Nordrhein-Westfalen und Hessen haben sich hingegen noch gar nicht entschieden.