Das Landgericht Bad Kreuznach wird am heute seine Entscheidung im Rechtsstreit um die vorzeitige Amtszeitverlängerung des rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann verkünden. Haumann steht seit 2009 an der Spitze des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in dem Bundesland. Obwohl seine Amtszeit erst 2021 abgelaufen wäre, beschloss die Delegiertenversammlung des Dehoga Rheinland-Pfalz die vorzeitige Verlängerung um weitere acht Jahre bis 2029. Dagegen klagten einige Gastronomen.
In einer Verhandlung Mitte Oktober deuteten die Bad Kreuznacher Richter an, dass sie den Beschluss der Dehoga-Delegiertenversammlung für wirksam halten. Mit ihm sei zwar gegen die Satzung verstoßen worden, er sei aber mit sehr großer Mehrheit erfolgt, mit der auch eine formale Änderung der Satzung möglich gewesen wäre. (Tageskarte berichtete) Der Dehoga Rheinland-Pfalz vertritt nach eigenen Angaben rund 5000 Gastgewerbe-Betriebe im Land.