Lockerungen lassen Gastgewerbe in Sachsen hoffen

| Politik Politik

Trotz der Lockerungen ist die Situation im sächsischen Gastgewerbe nach Angaben des Hotel- und Gaststättenverbandes kritisch. «Es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer, aber es braucht Zeit, bis die Gäste zurückkommen. Vor allem in den Großstädten fehlen noch die Touristen», sagte der Hauptgeschäftsführer Axel Klein am Mittwoch. Auch eines der berühmtesten Lokale in Leipzig, Auerbachs Keller, öffnet nun wieder.

«Ich gehe jetzt ins fünfte Jahr und fast die Hälfte der Zeit hatten wir geschlossen», sagte der Geschäftsführer René Stoffregen. Er hatte zu Jahresbeginn aus eigenen Stücken das Lokal geschlossen. «Die Personalkosten waren um ein Vielfaches höher als die Einnahmen», erklärte Stoffregen. Schließlich beschäftige er alleine 36 Köche in dem großen Traditionslokal mit 600 Plätzen. Jetzt dürfen Restaurants wieder länger öffnen. Und von 4. März an ist auch die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) geplant.

Noch Ende Januar hatten gut 65 Prozent der Unternehmen im sächsischen Gastgewerbe angegeben, dass sie wegen der Pandemie in ihrer Existenz bedroht seien. Laut Dehoga hatten im Januar 84 Prozent der sächsischen Unternehmen im Gastgewerbe Kurzarbeitergeld angezeigt.

Das Lokal in der Leipziger Innenstadt hat dank Johann Wolfgang Goethes «Faust» seinen festen Platz in der Literaturgeschichte. Hier ließ sich der Dichterfürst von dem im Kellergewölbe verewigten Fassritt Fausts zu seiner Faust-Dichtung inspirieren. Bereits 1525 wurde hier an Studenten Wein ausgeschenkt. Normalerweise sind 75 Prozent der Gäste in Auerbachs Keller Touristen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.