Ab April 2025 wird in Magdeburg eine Beherbergungssteuer für Übernachtungsgäste fällig. Der Stadtrat hat in der vergangenen Woche die Einführung dieser Abgabe beschlossen, die fünf Prozent des Übernachtungspreises beträgt. Die Stadt rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa zwei Millionen Euro. Ziel ist es, das Haushaltsdefizit zu reduzieren und langfristig den Tourismus in der Landeshauptstadt zu fördern.
Die neue Steuer wird für Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und auch bei Plattformen wie Airbnb erhoben. Sie gilt sowohl für Geschäftsreisen als auch für private Aufenthalte. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche sowie Teilnehmer von Klassenfahrten und Schulausflügen.
Zusätzliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung
Die Stadt stützt ihre Prognose auf die rund 700.000 Übernachtungen, die Magdeburg im Jahr 2023 verzeichnete. Das Steueraufkommen soll zunächst vollständig in den allgemeinen Haushalt fließen, um bestehende Defizite auszugleichen. Perspektivisch sollen die Einnahmen auch gezielt in touristische Infrastruktur investiert werden, etwa in bessere Wegleitsysteme oder optimierte Busparkplätze.
Sachsen-Anhalt setzt auf Beherbergungsabgaben
Mit der Einführung der Beherbergungssteuer reiht sich Magdeburg in eine wachsende Liste von Städten in Sachsen-Anhalt ein, die ähnliche Abgaben erheben. Bereits jetzt gibt es die Steuer unter anderem in der Lutherstadt Wittenberg, in Quedlinburg, Tangermünde und Bad Schmiedeberg. Auch Halle plant eine entsprechende Regelung ab dem kommenden Jahr.