Mehr Geld für NRW-Gastgewerbe-Mitarbeiter

| Politik Politik

Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für die circa 395.000 Beschäftigten im Gastgewerbe zwischen Rhein und Weser geeinigt. 

Die Löhne steigen für alle Beschäftigte nach drei Leermonaten ab dem 1. November 2018 um 2,9 Prozent und dann ab dem 1. August 2019 noch einmal um 2,8 Prozent. Der Anschlusstarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. August 2018 und endet nach 22 Monaten am 31. Mai 2020. 

Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. August 2018 rückwirkend im ersten Jahr um 50,  Euro auf 750,00 Euro, im zweiten Jahr um 80 Euro auf 880,00 Euro und im dritten Jahr um 100 Euro auf 1.000 Euro. Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate und endet am 31. Juli 2020.

NGG NRW und DEHOGA Nordrhein-Westfalen zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir haben nach langem Ringen einen Abschluss gefunden, der für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spürbare Lohnzuwächse über der Inflation bedeutet und die Attraktivität unserer Berufe, gerade in der Ausbildung, erhöht. Gleichzeitig haben wir eine Lösung gefunden, die die wirtschaftlichen und strukturellen Unterschiede unserer Betriebe in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt“, so Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen und Mohamed Boudih, NGG-Landesvorsitzender des Bezirks Nordrhein-Westfalen.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.