Der Arbeitgeberverband DEHOGA Nordrhein-Westfalen und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk NRW haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für die circa 395.000 Beschäftigten im Gastgewerbe zwischen Rhein und Weser geeinigt.
Die Löhne steigen für alle Beschäftigte nach drei Leermonaten ab dem 1. November 2018 um 2,9 Prozent und dann ab dem 1. August 2019 noch einmal um 2,8 Prozent. Der Anschlusstarifvertrag gilt rückwirkend ab dem 1. August 2018 und endet nach 22 Monaten am 31. Mai 2020.
Die Ausbildungsvergütungen steigen zum 1. August 2018 rückwirkend im ersten Jahr um 50, Euro auf 750,00 Euro, im zweiten Jahr um 80 Euro auf 880,00 Euro und im dritten Jahr um 100 Euro auf 1.000 Euro. Die Laufzeit des Ausbildungstarifvertrages beträgt 24 Monate und endet am 31. Juli 2020.
NGG NRW und DEHOGA Nordrhein-Westfalen zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wir haben nach langem Ringen einen Abschluss gefunden, der für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spürbare Lohnzuwächse über der Inflation bedeutet und die Attraktivität unserer Berufe, gerade in der Ausbildung, erhöht. Gleichzeitig haben wir eine Lösung gefunden, die die wirtschaftlichen und strukturellen Unterschiede unserer Betriebe in Nordrhein-Westfalen berücksichtigt“, so Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen und Mohamed Boudih, NGG-Landesvorsitzender des Bezirks Nordrhein-Westfalen.