Mehrwegpflicht-Meldeportal: Greenpeace startet Online-Pranger

| Politik Politik

Mit einem Meldeportal will die Umweltschutzorganisation Greenpeace Druck bei der Umsetzung der seit Jahresbeginn geltenden Mehrwegangebotspflicht im Gastgewerbe machen. Wie Greenpeace mitteilte, ist das im Februar angekündigte Portal am Mittwoch an den Start gegangen. Darüber könnten Verstöße direkt an die jeweiligen Landesbehörden gemeldet werden, hieß es - also in der Regel an die Umweltministerien der Länder. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund verweist auf eine schwierige Umsetzung der Norm.

In dem Portal werden die Daten der Geschäfte hinterlegt, die den Regeln aus Sicht der Meldenden nicht nachkommen, ebenso die Art von Verstößen und die persönlichen Daten der Meldenden. Basierend auf der eingegebenen Postleitzahl werde der Hinweis per Mail an die jeweilige Landesbehörde geschickt. Im Idealfall solle die Kommune prüfen, ob die Verstöße weiter bestünden und dann ermahnen, sie zu beenden, erläuterte Greenpeace.

Bei anhaltenden Verstößen und gegebenenfalls nach weiteren Verwarnungen könnten die Behörden dann Bußgelder verhängen. Die Greenpeace-Expertin für Kreislaufwirtschaft, Viola Wohlgemuth, kritisierte, dass fast drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes teils nicht einmal die Zuständigkeiten für die Umsetzung geklärt seien. Auf Basis von Testkäufen in der Gastronomie hatte die Organisation zum Jahresbeginn bemängelt, dass viele Betriebe die Vorgaben nicht einhielten.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit 1. Januar. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betonte, da es sich um eine noch «recht junge Pflicht» handele, sei derzeit seitens der Ordnungsbehörden «eine gewisse Anfangstoleranz erkennbar». Sie müssten sich erst auf die neue Vorschrift und die Durchsetzung vorbereiten. Erschwert werde dies, weil bisher noch keine Rechtsprechung dazu vorliege. Einzelne Städte führten aber bereits aktiv Kontrollen durch, sagte Alexander Kramer, Referatsleiter für allgemeines Umweltrecht und Abfallwirtschaft beim Städte- und Gemeindebund. Ob auch Bußgelder verhängt werden oder es zunächst bei Verwarnung und Aufklärung bleibe, liege im Ermessen der jeweiligen Behörden. Daher ließen sich keine Zahlen dazu nennen.

Verstöße seien zudem angesichts der komplexen Vorschriften oft nicht sofort erkennbar, sagte Kramer. So sei zwar festgeschrieben, dass zu den Verkaufsflächen sämtliche für die Kunden frei zugänglichen Flächen wie Sitz- und Aufenthaltsbereiche und beim Lieferservice auch alle Lager- und Versandflächen zählten. «Dies lässt sich vor Ort jedoch nicht ohne weiteres messen.» Auch sei es schwierig, im Falle von Teilzeitbeschäftigten die Zahl der Mitarbeiter festzustellen. Insgesamt sei das Gesetz derzeit noch wenig praktikabel.

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), zeigt grundsätzlich Verständnis für das Gesetz: „Wir müssen alle unseren Beitrag leisten, um Müll zu reduzieren und Energie zu sparen.“ Jedoch verweist sie darauf, dass die neue Regelung eine große Umstellung für alle Beteiligten sei. Sowohl die Gäste als auch die Anbieter müssten überzeugt werden. „Deshalb plädieren wir dafür, die Praxis so einfach wie möglich zu gestalten. Am besten wäre ein System, das so einheitlich und einfach ist wie etwa unser Pfandflaschensystem.“ 

DEHOGA-Geschäftsführer Jürgen Benad sagt: „Wir brauchen keine private Mehrweg-Polizei. Anprangern und Denunziation sind fehl am Platz“, und weiter: „Statt auf Anzeigen und Strafandrohungen kommt es auf Rechtsklarheit, Aufklärung und konstruktives Miteinander aller Beteiligten an.“ Ein Meldeportal bringe niemanden weiter und sei wenig zielführend. „Der Vollzug der neuen Mehrwegvorgaben liegt im Verantwortungsbereich der zuständigen Behörden in den jeweiligen Bundesländern. Kooperation statt Konfrontation muss das Motto lauten.“ (mit dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.

Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten stimmen an diesem Freitag voraussichtlich über bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte von Online-Plattformen wie Liefer- und Fahrdiensten ab. Die Betroffenen sollen unter anderem besser gegen Scheinselbstständigkeit geschützt werden. 

Bundesagrarminister Cem Özdemir dringt seit Wochen auf konkrete Schritte zu einer dauerhaft gesicherten Finanzierung für den Umbau der Tierhaltung. Jetzt nehmen Özdemirs Pläne für einen „Tierwohlcent“  konkrete Formen an: Ein Eckpunktepapier ist an die Ampelfraktionen verschickt worden.