Mehrwertsteuer bei Hotelfrühstück: Ministerium sorgt für Unverständnis

| Politik Politik

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht, in dem es um die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurationsleistungen, also auch um das Hotelfrühstück, geht. Branchenvertreter zeigen sich „maßlos enttäuscht“ von dem Inhalt des Schreibens.

Demnach werde bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Getränken bei einem Gesamtverkaufspreis, beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks, nicht von Prüfern beanstandet, wenn der Anteil der Getränke pauschal mit 30 Prozent des Gesamtverkaufspreises angesetzt sei.

Der bayerische DEHOGA moniert, dass bei einem ortsüblichen Frühstück diese Regelung mithin gar nicht helfe. Für Hoteliers und Gastronomen bleibt die einzige Lösung die konkrete Kalkulation des Anteils der Getränke, der in aller Regel zu einem deutlich niedrigeren prozentualen Anteil am Gesamtverkaufspreis führen werde, der dem allgemeinen Steuersatz von derzeit 16 bzw. ab 1. Januar mit 19 Prozent zu unterwerfen sei.

Ferner blieben, nach Erhalt des Schreibens, eine Vielzahl offener Fragen, die die Branche an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Klärung adressiert hätte, weiter unbeantwortet. Das werde man so nicht hinnehmen, sagt der Verband in einem Schreiben an seine Mitglieder. Die Branchenvertreter kündigen an für heute in einer konzentrierten Aktion alle Kontakte zu mobilisieren, um „dem Wahnsinn des Bundesfinanzministeriums“ Einhalt zu bieten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Es ist eine Premiere: Zum ersten Mal tagt der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Auf der Agenda: Neben einer ganzen Reihe von Vorhaben, wurde auch die geplante Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie zum 1.1.2026 bekräftigt.

Vertreterinnen und Vertreter aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Südtirol diskutierten aktuelle Herausforderungen und Strategien für die Zukunft des Hotel- und Gastgewerbes.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht alle Folgen der Corona-Krise überwunden und kämpft aktuell mit der schwachen Konjunktur. Da kommt eine zusätzliche Tourismusabgabe höchst ungelegen.

Eine Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland hat sich für die Einführung einer Wochenarbeitszeit ausgesprochen. In einer Yougov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur befürworteten 38 Prozent der Befragten die Pläne der Bundesregierung, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen.

Eine Abgabe auf Einwegbecher und Essensschachteln nach Tübinger Vorbild - das fanden bayerische Städte im Kampf gegen Müll interessant. Die Absage der Staatsregierung stößt nicht nur ihnen nun sauer auf.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.

Nach der Wahl und der Ernennung von Friedrich Merz zum Bundeskanzler sowie der Bundesminister, erwartet der DEHOGA Bundesverband, dass nunmehr tatkräftig die vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft wünscht sich ein Sofortprogramm.

Einweg-Kaffeebecher, Pommesschalen, Wegwerfbesteck - nach Tübingen zieht nun Freiburg Konsequenzen. Das Votum des Gemeinderats ist auch eine Schlappe für den Rathauschef.

Die Aussicht auf einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie, lässt das Gastgewerbe im Land wieder hoffnungsvoller in die Zukunft blicken. Dies wurde beim DEHOGA-Frühlingsfest am 5. Mai in Stuttgart deutlich, zu dem mehr als 3.500 Wirtinnen und Wirten in das Festzelt „Beim Benz“ kamen.