Mehrwertsteuer bei Hotelfrühstück: Ministerium sorgt für Unverständnis

| Politik Politik

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht, in dem es um die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurationsleistungen, also auch um das Hotelfrühstück, geht. Branchenvertreter zeigen sich „maßlos enttäuscht“ von dem Inhalt des Schreibens.

Demnach werde bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Getränken bei einem Gesamtverkaufspreis, beispielsweise im Rahmen eines Frühstücks, nicht von Prüfern beanstandet, wenn der Anteil der Getränke pauschal mit 30 Prozent des Gesamtverkaufspreises angesetzt sei.

Der bayerische DEHOGA moniert, dass bei einem ortsüblichen Frühstück diese Regelung mithin gar nicht helfe. Für Hoteliers und Gastronomen bleibt die einzige Lösung die konkrete Kalkulation des Anteils der Getränke, der in aller Regel zu einem deutlich niedrigeren prozentualen Anteil am Gesamtverkaufspreis führen werde, der dem allgemeinen Steuersatz von derzeit 16 bzw. ab 1. Januar mit 19 Prozent zu unterwerfen sei.

Ferner blieben, nach Erhalt des Schreibens, eine Vielzahl offener Fragen, die die Branche an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte um Klärung adressiert hätte, weiter unbeantwortet. Das werde man so nicht hinnehmen, sagt der Verband in einem Schreiben an seine Mitglieder. Die Branchenvertreter kündigen an für heute in einer konzentrierten Aktion alle Kontakte zu mobilisieren, um „dem Wahnsinn des Bundesfinanzministeriums“ Einhalt zu bieten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.

Wer über Online-Plattformen als Essenslieferant, Taxifahrer oder Hausangestellter arbeitet, sollte mit neuen EU-Regeln mehr Rechte bekommen. Nun kommen sie erst einmal nicht. Auch die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten.