Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie wird in der Schweiz um zehn Jahre verlängert. Der Sondersatz gilt bereits seit 1996 und war ursprünglich nur als vorübergehende Maßnahme zur Stützung der kriselnden Hotelbranche gedacht. Die steuerliche Entlastung sei aber weiterhin nötig, da die Lage vieler Hoteliers schwierig sei, so die Mehrheit der Parlamentarier.