Anfang September haben sich die Ampel-Koalitionäre in Berlin im Rahmen des Entlastungspakets darauf verständigt, dass die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants verlängert werden soll (Tageskarte berichtete). Ein konkretes Datum wurde nicht genannt. Jetzt steht fest: Der reduzierte Satz soll zunächst bis zum 31. Dezember 2023 gelten.
Auch der Haushaltsausschuss hat sich heute für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen. Im Wortlaut heißt es: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden."
Die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen bezeichnet DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges als „ganz wichtiges Signal für die Branche in schwierigster Zeit." Zugleicht betont sie: „Klar ist indes auch, dass die dauerhafte Geltung der Maßnahme für die Zukunftssicherung der Restaurants von zentraler Bedeutung ist." Der DEHOGA werde sich deshalb weiter mit ganzer Kraft und überzeugenden Argumenten auf allen Ebenen für die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung einsetzen.
Auch der Deutsche Tourismusverband begrüßt DTV begrüßt die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Dazu DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: „Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Deutschlandtourismus und eine große Hilfe für die Betriebe. In den aktuellen Krisenzeiten muss es darum gehen, das gastronomische Angebot zu sichern, Preissteigerungen aufzufangen und so für den Erhalt der Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu sorgen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherung des Tourismusstandortes Deutschland.“
Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden - ursprünglich befristet bis Ende 2022.