Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Damit kommen auch auf die Hoteliers und Gastronomen ganz neue Anforderungen zu. Was es beim Mindestlohn zu beachten gibt, hat der DEHOGA für die Bereiche Arbeitszeitkonto, Kost & Logis, Arbeitszeitaufzeichnungspflicht für Gutverdiener und Flexibilisierung Arbeitszeitgesetz zusammengefasst.