Während der Streit um einen flächendeckenden Mindestlohn unverändert weitergeht, haben viele Bundesländer bereits Fakten geschaffen und für öffentliche Aufträge Lohnuntergrenzen festgelegt. Laut einer Liste des gewerkschaftseigenen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) hätten bislang nur Hessen, Bayern und Sachsen keine derartigen Gesetze erlassen oder in Planung. Viele der erlassenen Gesetze verstoßen aber offenbar gegen europäisches Recht und zum Teil auch gegen das Grundgesetz.