Mindestlohn, Mini-Jobber, Sachbezugswerte: Was Gastgeber im neuen Jahr beachten müssen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Angaben machen. Es gelten neue Sachbezugswerte. Was Hoteliers und Gastronomen im neuen Jahr beachten müssen.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Zusätzliche Angaben bei Mini-Jobbern

Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber der Minijob-Zentrale künftig in den Meldungen zur Sozialversicherung zusätzliche steuerliche Angaben machen. Das schließt dessen Steuer-ID ein, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen hat. Außerdem ist die Art der Besteuerung zu kennzeichnen (Pauschalsteuer 25% = Ziffer „1“, im Übrigen Ziffer „0“). Bei kurzfristigen Minijobs sind ergänzende Angaben zum Krankenversicherungsschutz erforderlich. Auch hier wird geschlüsselt: Ziffer 1 = gesetzlich krankenversichert, Ziffer 2 = private oder sonstige Absicherung im Krankheitsfall.

Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die diesem einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Überweisung von Lohn bestehen. Im Gastgewerbe zählen dazu insbesondere Kost und Logis. Für das Jahr 2022 gelten aktualisierte Sachbezugswerte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind. Die künftigen Sachbezugswerte sowie weitere Informationen hier.

Entgeltumwandlung in Betriebsrente

Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seiner Vergütung in eine Betriebsrente um, muss der Arbeitgeber nun auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.