Mindestlohn, Mini-Jobber, Sachbezugswerte: Was Gastgeber im neuen Jahr beachten müssen

| Politik Politik

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro. Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber zusätzliche steuerliche Angaben machen. Es gelten neue Sachbezugswerte. Was Hoteliers und Gastronomen im neuen Jahr beachten müssen.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Im neuen Jahr steigt er gleich zweimal: Zum 1. Januar 2022 soll er auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden. SPD, Grüne und FDP wollen den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde erhöhen. Nach der einmaligen Anpassung soll die unabhängige Mindestlohnkommission über etwaige weitere Erhöhungsschritte entscheiden, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Zusätzliche Angaben bei Mini-Jobbern

Bei 450-EUR-Minijobbern müssen Arbeitgeber der Minijob-Zentrale künftig in den Meldungen zur Sozialversicherung zusätzliche steuerliche Angaben machen. Das schließt dessen Steuer-ID ein, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber mitzuteilen hat. Außerdem ist die Art der Besteuerung zu kennzeichnen (Pauschalsteuer 25% = Ziffer „1“, im Übrigen Ziffer „0“). Bei kurzfristigen Minijobs sind ergänzende Angaben zum Krankenversicherungsschutz erforderlich. Auch hier wird geschlüsselt: Ziffer 1 = gesetzlich krankenversichert, Ziffer 2 = private oder sonstige Absicherung im Krankheitsfall.

Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2022

Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die diesem einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Überweisung von Lohn bestehen. Im Gastgewerbe zählen dazu insbesondere Kost und Logis. Für das Jahr 2022 gelten aktualisierte Sachbezugswerte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind. Die künftigen Sachbezugswerte sowie weitere Informationen hier.

Entgeltumwandlung in Betriebsrente

Wandelt ein Arbeitnehmer einen Teil seiner Vergütung in eine Betriebsrente um, muss der Arbeitgeber nun auch für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 geschlossen worden sind, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Heute startet die ITB in Berlin. Am Freitag beginnt die Internorga in Hamburg. Menschen aus über 180 Ländern kommen diese Woche nach Deutschland. Die aktuellen Streikankündigungen treffen zehntausende Gäste mit voller Wucht. Branchenvertreter bringt das auf die Zinne.

Der nächste Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird nach Darstellung der Deutschen Bahn «massive Auswirkungen» auf den Betrieb haben. Die CSU warf der Gewerkschaft in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vor.

Die Regierung sieht fehlende Fachkräfte als zentrales Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nun treten Regelungen in Kraft, die mehr Nicht-EU-Bürger auf den Arbeitsmarkt locken sollen.

Das EU-Parlament hat grünes Licht für strengere Transparenzregeln für große Vermietungsplattformen wie Airbnb, Booking, Expedia oder TripAdvisor gegeben. Unter anderem sollen Städte so besser gegen illegale Angebote auf den Plattformen vorgehen können.

Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die Akteure im Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage vereint.

Das neue Kompetenzzentrum „Grüne Transformation des Tourismus“ hat seine Arbeit aufgenommen. Das Kompetenzzentrum soll als Informationsknotenpunkt rund um die grüne Transformation Wissen teilen, Best Practices hervorheben und Innovationen fördern.

Eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit fordert die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag in einem Antrag. Auch der DEHOGA fordert, dass Unternehmen und Mitarbeiter, im Rahmen einer wöchentlichen Höchstgrenze, die Möglichkeit bekommen, die Arbeitszeit flexibler auf die Wochentage zu verteilen.

Im Rahmen des Entwurfs zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz erneuert der BTW noch einmal seine Forderung nach zielführendem Bürokratieabbau für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft.

EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Vor allem FDP-Vertreter hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG.

In Belgien findet am Dienstag die informelle Ministertagung Tourismus statt. Darin soll es unter anderem um „Die doppelte Wende des Sektors - digital und nachhaltig“ und konkret um eine Zwischenbewertung des „EU Transition Pathway for Tourism“ gehen.