Deutschlands Kartellwächter haben den Wettbewerb durch die Geschäftsmodelle der sogenannten Sharing Economy untersucht und warnen vor Pauschalverboten zum Beispiel bei der kurzzeitigen Vermietung von Privatunterkünften über Plattformen wie AirBnB. Das Expertengremium geht davon aus, dass die Sharing-Economy den Wettbewerb verstärke.