Neue Corona-Auflagen für den Herbst: Maskenpflicht auch in Restaurants möglich

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Auf die Bürgerinnen und Bürger kommen ab 1. Oktober neue Corona-Schutzauflagen für Herbst und Winter zu. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetzespaket der Bundesregierung zu Masken und Tests. Zu den zentralen Bestimmungen zählen Maskenpflichten in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurants und anderen Innenräumen wieder das Tragen von Masken vorgeben. In Flugzeugen soll diese Pflicht entfallen.

386 Abgeordnete stimmten für die Pläne, 313 stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Die Opposition lehnte den Regierungsentwurf ab, scheiterte aber mit Änderungswünschen. Das Gesetz tritt erst nach Zustimmung des Bundesrats in Kraft.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der den Entwurf gemeinsam mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegt hatte, versprach: «Wir ermöglichen es den Ländern, zielgenau je nach pandemischer Lage genau das anzubieten, was notwendig ist - nicht mehr, aber auch nicht weniger.» Die Länder könnten und würden darauf zurückgreifen. «Wir werden die Lage im Griff haben.»

Buschmann versicherte, der Entwurf enthalte «keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote». Doch fast alle Expertinnen und Experten rechneten mit einer Verschärfung der Infektionslage. Der Staat müsse daher handlungsfähig gemacht werden.

Die Opposition übte harsche Kritik. So warf der CDU-Gesundheitsexperte Tino Sorge der Koalition «erhebliche handwerkliche Mängel» vor. Kathrin Vogler von der Linken kritisierte die Pläne als unplausibel. Mehrere AfD-Abgeordnete riefen die Koalition dazu auf, den Menschen «ihre Freiheit und ihre Eigenverantwortung» zurückzugeben.

Folgende Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz sieht der Bundestagsbeschluss vor:

Bundesweit werden FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen vorgeschrieben. Auch in Fernzügen gilt die Maskenpflicht, wobei für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren eine einfachere OP-Maske reicht. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg, die Bundesregierung soll sie per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können. Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen.

  • Ab 1. Oktober sollen die Länder weitere Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Masken sollen auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants wieder Pflicht werden können - mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.
     
  • An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Ab Klasse fünf werden auch Maskenpflichten in Schulen möglich, soweit dies «zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist».
     
  • In einer zweiten Stufe können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben machen, wenn die Corona-Lage regional kritischer wird. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

Geplant ist zudem eine neue bundesweite Impfkampagne. Informiert werden soll über die Impfstoffe, die an neue Virusvarianten angepasst sind. Zudem sollen Medikamente bei Covid-19-Erkrankten stärker zum Einsatz kommen, wie Lauterbach ankündigte. Auch soll es bessere, tagesaktuelle Daten zur Klinikbelegung geben.

Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, müssen Heime zudem Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Zum Frühjahr waren die zuvor geltenden Corona-Maßnahmen vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen worden. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 16. September mit den neuen Plänen.

Als «absurd» kritisierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass man im Flugzeug keine Maske mehr tragen müsse, aber für den Fernverkehr die Maskenpflicht noch gelte, wie der CSU-Chef am Abend in der ARD-Sendung «Maischberger» sagte. Lauterbach verteidigte die Regelung unter anderem mit der besseren Luftumwälzung im Flugzeug. Sollte es nötig werden, werde der Bund aber auch wieder eine FFP2-Maskenpflicht im Flugzeug verhängen. (dpa)


 

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