Neue Corona-Regeln gelten in Berlin – auch in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der Omikron-Welle hat der Senat einige neue Corona-Regeln beschlossen. Die Verordnung ist seit Samstag in Kraft.

Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln. Das hat sich am Samstag geändert:

Eine ANWESENHEITSDOKUMENTATION beim Restaurant- oder Barbesuch ist keine Pflicht mehr. Das gilt auch in Hotels und beim Sport.

Der GENESENENNACHWEIS gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das hatte das Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen und der Bund schon Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.

PCR-TESTS sind nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und auch wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation beziehungsweise Quarantäne frei testen möchte, kann das mit einem zertifizierten Schnelltest erledigen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Besuch beim FRISEUR oder im KOSMETIKSALON wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben wie bisher nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was davon gilt, entscheidet der Salon. Schreibt er einen Test statt Maske vor, sind - und das ist neu - Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht künftig befreit. Sie gilt also nur für Kunden, deren Grundimmunisierung schon länger als drei Monate zurückliegt.

Auch bei den Zutrittsregeln für RESTAURANTS gibt es eine Änderung: Dort gilt zwar wie bisher «2G zuzüglich Test». Allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch (zweifach) Geimpfte und frisch Genesene jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Bei GROSSVERANSTALTUNGEN im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die «2G zuzüglich Test»-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch hier gilt: Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.

Die FFP2-MASKENPFLICHT gilt ab sofort auch für den Hochschulbereich.

Beim EINKAUFEN bleibt die 2G-Regel bestehen, die in Teilen des Einzelhandels abgesehen von der Grundversorgung gilt. Zutritt etwa zum Elektronikmarkt oder zum Schuhgeschäft haben also nur Geimpfte oder Genesene. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.