Neue Corona-Regeln im Saarland ab Freitag

| Politik Politik

Nach dem Bund-Länder-Beschluss von Mitte Februar werden auch im Saarland an diesem Freitag (4.3.) die Corona-Regeln in einem zweiten Schritt weiter gelockert. Bisher geschlossene Diskotheken und Clubs dürfen unter den Zugangsregeln von 2G-plus wieder öffnen - also für vollständig Geimpfte und Genesene mit Test oder Booster. Auch Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern sind dann wieder für Geimpfte und Genesene (2G) erlaubt. Innen dürfen maximal 6000 und draußen bis zu 25 000 Menschen zusammenkommen.

Ansonsten können alle Bereiche, in denen bislang 2G oder 2G-plus galt, unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) besucht werden. Dazu zählen Gastronomie, Friseure, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie öffentliche und private Veranstaltungen bis 2000 Besucher, außerschulische Bildungsveranstaltungen und Fahrschulen. In Hotellerie und bei Busreisen müssen Ungeimpfte alle 72 Stunden einen negativen Test erbringen.

Neuerungen gibt es ab Freitag auch bei der Maskenpflicht: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss im Freien nur noch bei Veranstaltungen getragen werden. In Innenräumen und bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein. Im Musik- und Sportunterricht an Schulen müssen Kinder und Jugendliche vom 5. März an keine Masken mehr tragen. Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten.

Im ersten Schritt war am 19. Februar die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV entfallen. Verpflichtend ist dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske. Zudem gibt es seitdem keine Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte mehr. Der dritte Lockerungsschritt ist ab dem 20. März geplant. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.