Neue Corona-Verordnung NRW: 2G plus ab Donnerstag in Gastronomie

| Politik Politik

2G plus gilt in Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag auch in der Gastronomie: Geimpfte und Genesene müssen für das Essen und Trinken in Restaurants, der Kneipe oder im Café ab dann auch einen negativen Test vorweisen. Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht vor dem Besuch eines Lokals werden allerdings geboosterte Menschen, wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Corona-Schutzverordnung für NRW erklärte. Die Landesregierung setzt damit kurzfristig einen wesentlichen Punkt der Bund-Länder-Beschlüsse von Freitag gegen die steil ansteigende Welle mit der Omikron-Virusvariante um. Sowohl von der Wirtschaft als auch von Patientenschützern kam Kritik.

VERSCHÄRFTE ZUGANGSBESCHRÄNKUNG: Die 2G plus-Regel wird mit der neuen und bis 9. Februar geltenden Corona-Schutzverordnung ausgeweitet. Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, gilt bisher schon beim Sport in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Sie wird ab auf den Besuch der Gastronomie ausgeweitet, für den dann zusätzlich ein negativer Schnelltestnachweis nicht älter als 24 Stunden nötig ist. Ausgenommen von der neuen Beschränkung im Gastronomiebereich ist das Abholen von Speisen und Getränken. In Freizeitbereichen, wo man eine Maske tragen könne, bleibe es hingegen bei der 2G-Regel.

KRITIK: Der Branchenverband Dehoga nennt 2G plus unverhältnismäßig, einen «Quasi-Lockdown». Regionalpräsident Haakon Herbst rechnet mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen für die Gastronomen, die Existenzängste nähmen zu. Schon die Einführung der 2G-Regel - also der Ausschluss von Ungeimpften - und die gestiegene Unsicherheit der Gäste hinterließen «tiefe Spuren» in den Bilanzen. «Große Teile des Jahresendgeschäfts sind weggebrochen, Liquidität vielerorts nicht mehr vorhanden. Viele Betriebe stehen mit dem Rücken zur Wand.» Der Landeschef der Gewerkschaft NGG, Mohamed Boudih, befürchtet ebenfalls Folgen: «Wenn jetzt aufgrund der 2G plus-Regel noch mehr Gäste einen Bogen um Hotels, Restaurants und Gaststätten machen, dann ist eine Ausweitung der Kurzarbeit vorprogrammiert».

GEBOOSTERTE UND GENESENE: Geboosterte Menschen werden in vielen Bereichen von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Wer die Auffrischungsimpfung hat, muss unter anderem im Freizeitsport keinen Test mehr vorlegen. Diese Erleichterung werde auch für jene gelten, die zweimal geimpft und innerhalb der vorangegangen drei Monate von einer Corona-Infektion genesen seien, erklärte Laumann. Sie könnten wie Geboosterte Sport treiben oder Gaststätten besuchen, ohne einen zusätzlichen Test machen zu müssen. Die Ausnahmestellung Geboosteter wird von der Deutsche Stiftung Patientenschutz als falsch kritisiert. Impfen und Testen dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, weil das Impfen vor allem Dingen die Person selbst schütze und das Testen eine wichtige Maßnahme gegen die Weitergabe des Virus sei.

CORONATESTS VOR ORT: Ab Donnerstag reichen vielerorts beaufsichtigte Selbsttests in NRW. Dort, wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen zählt (3G oder 2G-plus), könne ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden anstatt einen Testnachweis von offizieller Stelle vorzulegen. Das gelte etwa beim Betreten eines Fitnessstudios mit einem Test unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter Aufsicht des Trainers, erläuterte das Gesundheitsministerium des Landes. Die Aufsichtspersonen könnten allerdings keine Testnachweise ausstellen, die auch andernorts zum Eintritt berechtigten. Das könnten weiter nur offizielle Teststellen. Ob und in welcher Form Tests vor Ort angeboten würden, entscheide der jeweilige Betreiber.

MASKENPFLICHT: Die Ausnahmen von der Maskenpflicht werden nach Angaben des Gesundheitsministerium wieder reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betreffe insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G-Zugangsregelung (geimpft, genesen oder getestet) oder 2G-Zugangsregelung (geimpft oder genesen) gelte.

QUARANTÄNE: Bei der geplanten Verkürzung von Quarantäne und Isolation nach Corona-Infektionen will das Land die neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) abwarten. Bis Anfang der nächsten Woche ist laut dem NRW-Gesundheitsministerium mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch würden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW soll dann den Angaben zufolge im Anschluss erfolgen.

NRW ermöglicht Selbsttests unter Aufsicht als Zutrittsvoraussetzung

Dort, wo ein Test zu den Zutrittsvoraussetzungen zählt (3G oder 2G-plus), kann ein Selbsttest unter Aufsicht durchgeführt werden anstatt einen Testnachweis von offizieller Stelle vorzulegen. Das gelte etwa beim Betreten eines Fitnessstudios mit Test unter Aufsicht des Empfangspersonals oder beim Sport unter Aufsicht des Trainers, erläuterte das NRW-Gesundheitsministerium. Die Aufsichtspersonen könnten allerdings keine Testnachweise ausstellen, die auch andernorts zum Eintritt berechtigten.

«Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen», stellte das Ministerium klar. Ob und in welcher Form Tests vor Ort angeboten würden, entscheide der jeweilige Betreiber.

Corona-Schutzverordnung

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.