Neues Infektionsschutzgesetz: DEHOGA bereitet Verfassungsklagen vor

| Politik Politik

Nach dem Bundestag und Bundesrat am Mittwoch dem neuen Infektionsschutzgesetz ohne Entschädigungsleistungen zugestimmt haben (Tageskarte berichtete), macht der DEHOGA seine Ankündigung wahr und will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Geplant sei, dass der Verband zwei Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstütze, schreibt der DEHOGA in einem Rundschreiben an seine Mitglieder.der.

Da auch der Bundespräsident hat das Gesetz noch am Mittwoch ausgefertigt hatte und es unmittelbar danach im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, traten die Änderungen bereits am letzten Donnerstag in Kraft.

Der DEHOGA schreibt „Die Regelung in ihrer jetzigen Form – also ohne Entschädigungen im Falle von Schließungen oder drastischen Beschränkungen – kommt einer Zwangsenteignung gleich. Und dagegen werden wir uns zur Wehr setzen!“

DEHOGA-Geschäftsführerin Ingrid Hartges hatte bereits vor einer Woche angedeutet, dass der Verband ein betroffenes Unternehmen bei einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz unterstützen könne, sollte dieses keine Entschädigungsregeln enthalten. Verbandspräsident Guido Zöllick bekräftigte und drohte ebenfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Mit den Änderungen werde eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Diese bedeutet nach Auffassung des Verbands einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers. „Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist“, sagte Zöllick in Berlin.

Die Hoteliers Tim Dornbusch und Rolf Seelige-Steinhoff haben mit weiteren Gastgebern von der Insel Usedom ebefalls Verfassungsbeschwerde gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Mit dem neuen Gesetz könne beliebig ins Privateigentum eingegriffen werden – das sei weder verhältnis- noch verfassungsmäßig.

"Wie würden Sie schlafen, wenn es ein Gesetz gibt, welches Ihnen wirtschaftlich gesehen jederzeit den Boden unter den Füßen unter wegziehen kann?“

Hotelier Rolf Seelige-Steinhoff bringt die Kritik an dem Gesetz erneut in einem Video auf den Punkt und sagt: "Dieses Gesetz bedroht nicht nur unsere Existenz, sondern die von vielen Tausend anderen Unternehmen! Das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten Maßnahmen der Abwehr und Verhütung der Ausbreitung eines Infektionsgeschehens (Pandemie) an die Hand. Das Problem jedoch: Diese Maßnahmen führen zu erheblichen Eingriffen in die Grundrechte. Auf der Basis dieser Maßnahmen können von Unternehmen wie dem unseren nun bestimmte "Sonderopfer" abverlangt werden. Dies bedeutet, dass man unsere Hotels schließen kann - ohne einen Anspruch auf Entschädigung.⠀⠀

Um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen - wir unterstützen die Bekämpfung des Corona-Virus zu 100 Prozent! Im Frühjahr haben wir ein Hygienekonzept auf den Weg gebracht, welches maßgeblich dazu beitrug, dass die Hotellerie in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland wieder an den Start gehen konnten. Vor wenigen Wochen eröffneten wir auf Usedom ein Corona-Testzentrum. Obwohl wir eindrucksvoll unter Beweis stellten konnten, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren und Hotels nicht zur Ausbreitung des Virus beitragen, werden wir nun von der Politik im Stich gelassen. Wir, das sind nicht nur die SEETELHOTELS Usedom. Wir, das sind auch unzählige Zulieferer, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Ihnen allen brechen Aufträge weg, auf die sie dringend angewiesen sind.⠀

Hier geht es um die Frage, in welcher Form Unternehmen wie das unsere eine finanzielle Kompensation erhalten sollen, wenn wir den politischen Willen umsetzen. Zum Schutze der Bevölkerung stellen wir in Pandemiezeiten unsere wirtschaftlichen Interessen hinten an. Wir bringen diese nun gesetzlich festgeschriebenen "Sonderopfer." Dafür sollen wir und unsere Kollegen jedoch nicht entschädigt werden. Und genau das ist ein gewaltiges Problem!⠀

Wie würden Sie schlafen, wenn es ein Gesetz gibt, welches Ihnen wirtschaftlich gesehen jederzeit den Boden unter den Füßen unter wegziehen kann?“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am 6. Dezember 1949 wurde in Frankfurt am Main der DEHOGA gegründet. Zum 75. Geburtstag ist nun ein Magazin erschienen, das die Geschichte des Verbandes, seine Aufgaben, Ziele und wichtigsten Erfolge sowie die Perspektiven der Branche in den Mittelpunkt rückt.

Nach CDU/CSU hat nun auch die FDP ihr Wahlprogramm vorgestellt. Auch hier hat es die Forderung des Gastgewerbes, sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen wieder einzuführen, in das Programm geschafft. Branchenforderungen wie Wochenarbeitszeit finden sich ebenso im FDP-Programm wieder.

Seit Freitagabend kursierte bereits der Entwurf des Wahlprogramms der CDU/CSU. Nachdem es heute von den Vorständen von CDU und CSU beschlossen wurde, hat es Kanzlerkandidat Friedrich Merz und Markus Söder gestern auch offiziell vorgestellt. Zu den wesentlichen Themen und Forderungen der Branche wird, laut DEHOGA Bundesverband, klar Position bezogen.

Mit der Abstimmung über die Vertrauensfrage ist der Weg frei für die Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025. In einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 haben touristischen Verbände sechs Top-Themen zusammengestellt, die für einen zukunftsfähigen Wirtschafts- und  Tourismusstandort schnell und konsequent angegangen werden müssten.

Um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit abzudämpfen, will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 12 auf 24 Monate erhöhen.

Am Dienstag wollen CDU und CSU ihr Programm für die Bundestagswahl verabschieden. Der Entwurf wurde bereits vorab bekannt. Enthalten ist unter anderem der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie.

Der DEHOGA Bundesverband zeigt sich enttäuscht und verwundert über die ausweichende Haltung von Bundeskanzler Olaf Scholz zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Ein Social Media Post appelliert an das Erinnerungsvermögen des Kanzlers.

Beim Fleischkauf im Supermarkt soll bald ein amtliches Kennzeichen über die Bedingungen in Schweineställen informieren. Nun legt die rot-grüne Minderheitskoalition noch ein Konzept für eine mögliche Ausdehnung auf die Gastronomie vor. Der DEHOGA lehnt die Pläne ab. Eine Mehrheit im Bundestag ist ungewiss.

Bundeskanzler Olaf Scholz spricht sich zur Entlastung der privaten Haushalte für eine Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Lebensmittel von 7 auf 5 Prozent aus. Auf die Frage nach einer Absenkung in der Gastronomie antwortete der Kanzler in den ARD-Tagesthemen ausweichend.

Bei der Bundestagswahl steht auch der Standort Deutschland auf dem Spiel. Deshalb ist es "Zeit für echte Lösungen": Mit diesem Claim wird der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband bei der Bundestagswahl für die Anliegen der Branche werben.