NGG: "Betriebe in Bayern täuschen Kurzarbeit vor, um Geld zu sparen"

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Unternehmen aus der bayerischen Lebensmittelbranche erschleichen sich nach Darstellung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) zunehmend Beitragsgelder, indem sie krank gewordene Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden. «Wir haben es hier mit einem Muster zu tun», sagte der Landesvorsitzende der NGG, Mustafa Öz. «Die Fälle häufen sich.» Gewinner sei der Arbeitgeber.

«Es ist immer das Gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist», sagte Öz. Er sprach von einem landesweiten Phänomen das quer durch die Branche reiche - mit einem Schwerpunkt in Bäckereien. «Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen um Lohnkosten zu sparen», sagte Öz.

Der Bundesagentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld auszahlt, seien die Vorwürfe bekannt, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Allerdings hält die Behörde das Geschehen derzeit für Einzelfälle. Es liefen aber noch die Klärungen der Sachverhalte. Der Landesinnungsmeister für das bayerische Bäckerhandwerk, Heinrich Traublinger, sagte auf Anfrage: «Hierzu sind uns keinerlei Fälle bekannt.»

«Wie bei allen Leistungsarten kann es auch beim Kurzarbeitergeld zu Missbrauchsfällen kommen», sagte der Sprecher der Bundesagentur. Betrüger stünden aber auch im Risiko, denn es werde genau geprüft. «Zusätzlich gibt es beim Leistungsmissbrauch immer Mitwisser, weil die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen müssen», betonte er.

Gegen Unternehmen, die falsche Angaben gemacht haben, werde strafrechtlich vorgegangen. Der Bundesagentur lagen bis Ende September 2021 bundesweit gut 6700 Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch vor. Hierbei handele es sich aber um Hinweise, keine bestätigen Verstöße. «Bisher haben wir davon 329 Fälle an die Hauptzollämter und 225 an die Staatsanwaltschaft oder Polizei abgegeben, da sich hier jeweils tatsächlich ein Anfangsverdacht ergeben hat», sagte der Sprecher. «Es gibt also Betrugsversuche, das ist aber kein Massenphänomen.»

Der gesetzlichen Regelung zufolge sind Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang zur vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit über ihr Kurzarbeitergeld die Lohnkosten. Das Kurzarbeitergeld ist aber deutlich weniger als der volle Lohn. (dpa)


 

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