Die Türsteher in niedersächsischen Diskos sollten künftig zwei Mal überlegen, bevor sie Gäste wieder nach Hause schicken. Die Landesregierung verabschiedete diese Woche ein neues Gaststättengesetz – und das sieht Bußgelder bis zu 10.000 Euro vor, wenn Diskobesucher wegen ihrer Hautfarbe oder Religion abgewiesen werden. Der Dehoga lehnte die Änderung bereits ab. Rassismus sei ein gesellschaftliches Phänomen, dass sich durch gesetzliche Einzelinitiativen nicht bekämpfen lasse, so die Begründung.