Der Testlauf der nordrhein-westfälischen „Hygiene-Ampel“ ist vorerst gestoppt. Das entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Die bisherige Rechtslage erlaube keine pauschale Weitergabe der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen, so die Begründung. Geklagt hatten neun Gastronomen aus Duisburg und Bielefeld.