Da das Oberlandesgericht in Düsseldorf Expedia für zu unbedeutend hält, um wettbewerbswidrig handeln zu können, wurde die Berufung des Hotelverbandes Deutschland gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Februar 2017 abgewiesen. Der Hotelverband hatte das Online-Buchungsportal verklagt, weil Expedia ein Verbandsmitglied durch so genanntes „Dimming“, also durch Ausblenden der Fotos und Bewertungen des Hotels auf dem Portal, zwingen wollte, auf der eigenen Homepage und bei einem Konkurrenzportal keine günstigeren Zimmerpreise als bei Expedia einzustellen. Der Hotelverband wird diese Entscheidung anfechten und den Bundesgerichtshof anrufen.