Politische Runde zur Revision der Pauschalreiserichtlinie

| Politik Politik

„Einzelleistungen sind und müssen Einzelleistungen bleiben und sollten nicht als Pauschalreise gewertet werden. Alles andere würde zu massiven Verwerfungen im bestehenden Rechtsgefüge, insbesondere im allgemeinen Vertragsrecht, und der Leistungserbringung führen“, bringt es Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Reiserechtsexperte, in der politischen Runde „Reise am Mittag“ des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin auf den Punkt.

„Der Vorschlag, jede Einzelleistung zur Pauschalreise aufzuwerten, widerspricht dem Grundprinzip des Vertragsrechts, bei dem der Europäische Gesetzgeber die Vielzahl individueller Anforderungen und Besonderheiten gezielt durch spezielle Regelungen, etwa für Flugbeförderungs-, Dienstleistungs- oder Mietverträge, berücksichtigt. Die Ausweitung des Pauschalreiserechts auf alle Einzelleistungen würde nach dem „Rasenmäher-Prinzip“ den Sonderfall zur Regel machen und letztlich zu einem Mangel an Differenzierung im Markt führen.“ Das Alleinstellungsmerkmal der Pauschalreise mit ihrem Goldstandard ginge verloren.

„Wir müssen den Zusatznutzen der Pauschalreise, die Sicherheit, die diese Reiseform bietet, noch klarer herausstellen“, ergänzt DRV-Präsident Norbert Fiebig in der Veranstaltung zur geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie. „Ich warne eindringlich vor Überregulierung. da dies die Vielfalt des Reisens und die besondere Stärke der Reisevermittler in ihrer Beratungsleistung gefährden würde. Wir müssen Überregulierung vermeiden, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Und wir müssen die Vielfalt des Reisens erhalten – und dazu gehören Einzelleistungen, verbundene Reiseleistungen und Pauschalreisen.“

Bei der Diskussion in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft mit Mitgliedern des Tourismusausschusses, verschiedenen Abgeordneten anderer Ausschüsse und Fraktionsreferenten wurde klar: Für Reisewirtschaft und Verbraucher wäre es vermutlich am besten gewesen, wenn die Kommission keinen Revisionsbedarf gesehen hätte. Nun kommt es darauf an, die Änderungen maßvoll zu halten.

Die einhellige Meinung: Die Pauschalreise bietet schon heute einen umfassenden Schutz der Reisenden – das ist in keiner anderen Branche zu finden. „Sicher ist, eine weitere Verschärfung der Absicherung wird zu unvermeidlichen Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen führen – und damit zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen. Das kann so nicht gewollt sein!“, erläutert Fiebig: „Verbraucherschutz muss mit Augenmaß erfolgen.“ Weitere Verpflichtungen für die Reiseveranstalter, wie sie der aktuelle Gesetzentwurf der EU-Kommission vorsieht, werden dazu führen, dass immer mehr Kunden ungeschützt verreisen. Zudem richtete er den eindringlichen Appell an die politischen Vertreter, dass die verbundene Reiseleistung gerade auch zur Sicherung der mittelständischen Reisebüros erhalten bleiben müsse.

DRV-Präsident Fiebig zeigte sich enttäuscht, dass keinerlei Lehren aus den großen Herausforderungen der Pandemie-Krise gezogen worden seien und es in dem aktuellen Gesetzentwurf keine Anpassung der Rückzahlungsfristen des Reisepreises im Krisenfall an die Kunden gebe.

Das Europäische Parlament wird sich voraussichtlich zeitnah mit dem Dossier zur Pauschalreiserichtlinie befassen und in den darauffolgenden Wochen eine eigene Position erarbeiten. Der Rat setzt sich bereits mit dem Dossier auseinander und versucht, in Bezug auf einige der wichtigsten Änderungen eine gemeinsame Linie zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte kürzlich auf dem DRV-Hauptstadtkongress die Position des Ministeriums zur Revision klar formuliert: „Wir als Bundesregierung setzen uns bei der anstehenden Revision dafür ein, dass die Regelungen nur dort angepasst werden, wo es sinnvoll und notwendig ist. Aktionismus hat hier nichts verloren.” Der Tourismus sei ein Motor für Wachstum und Beschäftigung. Der Minister machte diesbezüglich klar: „Die Reisewirtschaft braucht Rückenwind, keinen Gegenwind.“ Deshalb lehne die Bundesregierung den Entwurf der EU-Pauschalreiserichtlinie in der aktuellen Form ab. Der Vorschlag der EU-Kommission sei ein „Bürokratie-Dickschiff“ und würde dazu führen, dass Reisen für Urlauberinnen und Urlauber teurer werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Erst zum Jahresbeginn wurde die maximale Bezugszeit verlängert. Doch das hat nach Ansicht der Wirtschaftsforscher auch negative Folgen - unter anderem beim Fachkräftemangel.

Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ enthält wichtige Verbesserungen für Gastronomie und Hotellerie, sagt der DEHOGA Bundesverband. Die Branchen-Lobbyisten haben eine erste Bewertung der Übereinkunft von Union und SPD aus Sicht der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland vorgelegt.

Es geht um geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalien, die heimlich in Drinks gegeben werden – um dann schwere Straftaten zu begehen. Soll das künftig strenger geahndet werden?

Ziemlich genau vier Wochen haben die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD gedauert. Nun steht fest: Es wird etwas mit der nächsten schwarz-roten Regierung. Druck kam auch von außen. Von Steuern bis Corona: Zentrale Punkte im Koalitionsvertrag.

Die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben sollen nur kommen, wenn ausreichend Geld dafür da ist. Doch an den geplanten Erleichterungen für die Wirtschaft soll nicht gerüttelt werden.

Die deutsche Wirtschaft wird die Neuigkeit freuen. Ein von deutschen Unternehmen viel beklagtes Gesetz soll wegfallen. Zur Entlastung der Wirtschaft wollen Union und SPD das deutsche Lieferkettengesetz abschaffen.

Seit 2020 müssen Einzelhändler und Gastronomen ihren Kunden bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen. Damit soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalition bald Schluss sein. Dafür soll ab einem bestimmten Umsatz eine Registrierkassenpflicht gelten.

Die wohl zukünftige Regierung aus CDU, CSU und SPD hat sich auf die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie verständigt. Der Koalitionsvertrag, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf Essen in Restaurants ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent sinken soll.

Die künftige schwarz-rote Koalition will flexiblere Arbeitszeiten. Das begründet sie mit einer besseren Vereinbarkeit von Job und Familie. Der DEHOGA fordert seit Jahren die Umstellung auf die Wochenarbeitszeit.

Union und SPD peilen für nächstes Jahr einen Mindestlohn von 15 Euro in der Stunde an. Die Entscheidung darüber bleibt jedoch bei der zuständigen Kommission von Experten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies geht aus dem vereinbarten Koalitionsvertrag der künftigen Regierungspartner hervor.