Praxischeck Gastgewerbe – Bund und Bayern erarbeiten Bürokratie-Erleichterungen

| Politik Politik

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, haben am 7. Oktober 2024 zu einem Praxischeck im Gastgewerbe nach München geladen. Im Rahmen des Workshops haben sie mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Branche, Dehoga Bayern, der IHK München/Oberbayern sowie den zuständigen Vollzugsbehörden bzw. Ministerien bürokratische Hemmnisse im Gastgewerbe aus den Bereichen Lebensmittelhygiene/Allergenkennzeichnung, Arbeits-/Gesundheitsschutz sowie Brandschutz und Elektrocheck identifiziert und Lösungsansätze für deren Reduzierung aufgezeigt.

Allergene, Kühlraum- bzw. Kühlschranktemperaturen, Arbeitszeiten, Hygieneschulungen des Personals, Reinigungspläne und vieles mehr – Gastronomen müssen zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß zu führen. Diese bürokratischen Vorgaben kosten Geld und Zeit und belasten insbesondere kleinere Gastrobetriebe.

Dieter Janecek, Koordinator der Bundesregierung für Tourismus: Angesichts der vielfältigen Belastungen für das Gastgewerbe müssen wir dringend Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten schaffen. Dafür gibt es nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch im Vollzug Stellschrauben. Ich freue mich, dass wir diese im Praxischeck Gastgewerbe gemeinsam mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau des Freistaats Bayern und mithilfe der Praktikerinnen und Praktiker identifiziert haben und nun angehen. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihr Engagement.

Neben Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten bedarf es nach den Erkenntnissen des Praxischecks auch besserer Aufklärung über Art und Umfang der Dokumentationspflichten. Erforderlich sind einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Vorgaben, die sich auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken. Denn die Betroffenen handeln im Zweifel überobligatorisch, um sich sicher gesetzestreu zu verhalten. Handlungsspielräume für Unternehmen, z.B. bei Prüfintervallen für Geräte, können zudem besser genutzt werden. Auch wurde deutlich, dass bestehende Unterstützungsangebote im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, etwa durch die Berufsgenossenschaft, häufig nicht bekannt sind und breiter verankert werden müssen.

Walter Nussel MdL, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung: Die Diskussion mit den Betrieben und den Überwachungsbehörden hat erneut deutlich gemacht, dass bereits durch eine entsprechende Aufklärung seitens der Behörden oder auch hilfreiche Handreichungen wie Merkblätter und Leitfäden den Betrieben die Umsetzung der bestehenden Vorschriften erleichtert werden kann. Wir werden prüfen, an welchen Stellen gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wie dieser umgesetzt werden kann.

Im Nachgang des Workshops entwickeln die Beteiligten konkrete Handlungsempfehlungen, mit denen bestehende Spielräume bei der Umsetzung der europäischen wie auch der nationalen gesetzlichen Vorschriften stärker ausgeschöpft werden können, so z.B. durch einen risikobasierten Ansatz bei der Hygienedokumentation. Das BMWK wird gemeinsam mit dem Bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau die konkrete Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen nachhalten.

Mit den sogenannten Praxis-Checks verfolgt das BMWK einen neuen Ansatz, um bürokratische Hemmnisse effektiv abzubauen. Hierzu simuliert das BMWK gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis zum Ende, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse auszumachen und Lösungen zu entwickeln. Das BMWK hat bereits erfolgreich Praxischecks in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie an Land, Wärmepumpen und Energiedienstleistungsgesetz durchgeführt und die Ergebnisse in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt. Weitere Praxischecks sind in Arbeit (nähere Informationen zu den Praxischecks unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/buerokratieabbau.html).


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD „Verantwortung für Deutschland“ enthält wichtige Verbesserungen für Gastronomie und Hotellerie, sagt der DEHOGA Bundesverband. Die Branchen-Lobbyisten haben eine erste Bewertung der Übereinkunft von Union und SPD aus Sicht der Hotellerie und Gastronomie in Deutschland vorgelegt.

Es geht um geruchs- und geschmacksneutrale Chemikalien, die heimlich in Drinks gegeben werden – um dann schwere Straftaten zu begehen. Soll das künftig strenger geahndet werden?

Ziemlich genau vier Wochen haben die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD gedauert. Nun steht fest: Es wird etwas mit der nächsten schwarz-roten Regierung. Druck kam auch von außen. Von Steuern bis Corona: Zentrale Punkte im Koalitionsvertrag.

Die im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben sollen nur kommen, wenn ausreichend Geld dafür da ist. Doch an den geplanten Erleichterungen für die Wirtschaft soll nicht gerüttelt werden.

Die deutsche Wirtschaft wird die Neuigkeit freuen. Ein von deutschen Unternehmen viel beklagtes Gesetz soll wegfallen. Zur Entlastung der Wirtschaft wollen Union und SPD das deutsche Lieferkettengesetz abschaffen.

Seit 2020 müssen Einzelhändler und Gastronomen ihren Kunden bei jedem Kauf einen Kassenbon aushändigen. Damit soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalition bald Schluss sein. Dafür soll ab einem bestimmten Umsatz eine Registrierkassenpflicht gelten.

Die wohl zukünftige Regierung aus CDU, CSU und SPD hat sich auf die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie verständigt. Der Koalitionsvertrag, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, sieht vor, dass die Umsatzsteuer auf Essen in Restaurants ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf sieben Prozent sinken soll.

Die künftige schwarz-rote Koalition will flexiblere Arbeitszeiten. Das begründet sie mit einer besseren Vereinbarkeit von Job und Familie. Der DEHOGA fordert seit Jahren die Umstellung auf die Wochenarbeitszeit.

Union und SPD peilen für nächstes Jahr einen Mindestlohn von 15 Euro in der Stunde an. Die Entscheidung darüber bleibt jedoch bei der zuständigen Kommission von Experten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dies geht aus dem vereinbarten Koalitionsvertrag der künftigen Regierungspartner hervor.

Die mögliche neue Regierungskoalition aus Union und SPD will den Zahlungsverkehr in Deutschland reformieren – und zwar deutlich: Künftig sollen alle Gewerbetreibenden verpflichtet werden, neben Bargeld auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.