Sachsen-Anhalt: Flächendeckende 2G-Regel für Restaurants in Kraft

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In Sachsen-Anhalt treten am Mittwoch neue Corona-Maßnahmen in Kraft. Es gilt eine flächendeckende 2G-Regel für Innenräume: Zu diversen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, zu Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und zur Innengastronomie haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt. Für Weihnachtsmärkte gelten nun 3G-Regelungen (geimpft, genesen oder getestet). Die entsprechende Landesverordnung soll bis zum 15. Dezember gelten. Zudem hebt das Land ab Donnerstag die Präsenzpflicht für Schüler auf, der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien wird auf den 17. Dezember vorgezogen.

Unterdessen verschärfte Magdeburg die Regeln für den Weihnachtsmarkt. Laut Mitteilung dürfen ab Mittwoch (24. November) nur noch Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Nachweis den Weihnachtsmarkt in der Landeshauptstadt besuchen. Ausnahmen seien Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, teilte die Magdeburger Weihnachtsmarkt GmbH am Dienstagabend mit.

2G für Innengastronomie, Freizeit, Veranstaltungen: Künftig sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten, Volksfesten, Seniorenbegegnungsstätten sowie Bus- und Schiffrundfahrten haben. Auch für Veranstaltungen ab 50 Personen gilt die Regel. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Trotz 2G gilt die Maskenpflicht, auch die Abstände müssen eingehalten werden. Die 2G-Vorgaben gelten für Gäste und Besucher, für Beschäftigte greife die 3G-Regelung am Arbeitsplatz.

Alternativ können Gastronomen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und touristische Angebote künftig auch auf ein sogenanntes 2G-plus-Optionsmodell setzen. Das bedeutet, dass für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich getestet sind, in den Innenräumen Maskenpflicht oder Abstände entfallen.

2G für Beherbergungen: Wer in den Urlaub fahren will oder aus anderen privaten Gründen in einem Hotel oder einer Ferienwohnung übernachtet, muss künftig nachweisen, geimpft oder genesen zu sein. Beherbergungen aus beruflichen Gründen gehen auch ohne 2G-Nachweis.

2G für Sport: Für den Betrieb in Sportvereinen gilt in Innenräumen nun auch eine 2G-Pflicht. Kinder und Jugendliche sind davon ausgenommen, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden.

Schule: Sachsen-Anhalt rückt wieder von der Präsenzpflicht ab. Wer nicht mehr in die Schule geht, muss sich schriftlich abmelden. Dies müsse aber im Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen stehen, betonte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU). Damit sollten Personen aus besonders gefährdeten Gruppen geschützt werden. An den Schulen gilt zudem ab dem 29. November eine tägliche Testpflicht. Um das Infektionsgeschehen zu bremsen, werden die Weihnachtsferien auf drei Wochen verlängert. Der letzte Schultag soll der 17. Dezember sein, sagte Feußner. Regulär wäre es der 21. Dezember gewesen.

2G plus für Diskotheken, Clubs und Chöre: Bei den sogenannten Tanzlustbarkeiten wird verpflichtend 2G plus eingeführt. Geimpfte und Genesene müssen sich zusätzlich testen lassen, um Zutritt zu erhalten. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder das Einhalten von Abständen kann dann entfallen. Die Regelung gilt auch für Chöre.

3G für Weihnachtsmärkte: In Außenbereichen sollen mehr Freiheiten möglich sein als in Innenräumen. Die Weihnachtsmärkte sollen weiterhin stattfinden können, müssen aber ein 3G-Konzept umsetzen, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte. Für Hütten mit Innenbereich gelten die Vorgaben für die Gastronomie und Freizeit.

3G für Friseur und andere körpernahe Dienstleistungen: Vor dem Waschen, Schneiden, Föhnen kommt der 3G-Nachweis. Auch wer zur Fußpflege oder zur Kosmetik geht, muss nachweisen, dass er geimpft, genesen oder aktuell getestet ist. Die Regelung gilt auch für Nagelstudios, Massage- und Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoo-Studios sowie für medizinisch notwendigen Behandlungen durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden oder Medizinische Fußpfleger.

3G am Arbeitsplatz und 3G in Bus und Bahn: Hierbei handelt es sich um Bundesregelungen. Wo es möglich ist, sollen Arbeitnehmer von zuhause aus arbeiten. Für diejenigen, die am klassischen Arbeitsplatz tätig sind, gilt 3G - sie müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Und auch Fahrgäste müssen nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind - nur dann dürfen sie mitfahren. Es müssten «stichprobenhaft» Kontrollen erfolgen, forderte Haseloff. «Wir werden es flächendeckend nicht kontrollieren können», sagte er mit Blick auf die Personalstärke in den Kommunen.

Und wenn alle diese neuen Maßnahmen nicht reichen?: Landkreise und kreisfreie Städte können die Kontakte weiter einschränken. Dazu sind sie durch die Eindämmungsverordnung ermächtigt. Zu den Möglichkeiten gehören weitere Personenbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Einrichtungen sowie die Ausweitung der Testpflichten. Auch Schließungen von Betrieben und Einrichtungen sind im Einzelfall weiter möglich.

Warum das alles?: Das Infektionsgeschehen entwickelt sich rasant. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag bei 591,7, zu Beginn der Vorwoche lag der Wert noch bei 304,9 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen lag in Sachsen-Anhalt am Dienstag laut RKI bei 11,74 und damit deutlich höher als der bundesweite Wert von 5,6. Zugleich sind zu wenige Menschen geimpft. Bis Montag hatten 1 435 784 Menschen ihre Erstimpfung erhalten, das waren 65,8 Prozent. 1 404 056 Personen und damit 64,4 Prozent waren doppelt geimpft. 141 524 Menschen haben bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten, das waren 6,5 Prozent. (dpa)


 

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