Sachsen lockert Corona-Beschränkungen - neue Regeln für Hotels und Gastronomie

| Politik Politik

Sachsen lockert von diesem Freitag an seine strengen Corona-Schutzmaßnahmen. Viele bislang geschlossene Einrichtungen können unter der Maßgabe von 2G (genesen oder geimpft) oder mit der 2G-plus-Regel wieder besucht werden. In diesem Fall ist ein tagesaktueller Corona-Test erforderlich. Er entfällt, wenn man etwa eine Boosterimpfung nachweisen kann oder die zweite Impfung noch relativ frisch ist. Gleiches gilt für junge Menschen im Alter bis 18 und für Leute, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Eine entsprechende Schutzverordnung beschloss das Kabinett am Mittwoch in Dresden.

Sie soll bis 6. Februar gelten und enthält eine Rückfalloption: Wenn die Überlastungsstufe in den Krankenhäusern erreicht ist oder die Inzidenz in den Landkreisen und Kreisfreien Städten auf über 1500 steigt, werden die Erleichterungen wieder aufgehoben. Die Überlastungsstufe tritt in Kraft, wenn an drei Tagen in Folge in Krankenhäusern 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Covid-19-Patienten belegt sind. Unterhalb der Stufen gelten Erleichterungen, oberhalb Verschärfungen. Angesichts der bevorstehende Pandemie-Welle mit der Omikron-Variante appellierte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) an die Vorsicht.

Konkret ist folgendes geplant:

Kontakte: Treffen bleiben stark eingeschränkt. Ein Hausstand darf nur mit einer ungeimpften Person aus einem anderen Haushalt zusammenkommen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
16. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, genauso wenig genesene und vollständig geimpfte Erwachsene sowie persönliche Assistenten von Menschen mit einer Behinderung.

Kultur: Viele Bereiche dürfen wieder öffnen - aber nur mit Einschränkungen und wenn die Überlastungsstufe so wie aktuell nicht erreicht ist. In Museen, Archiven, Ausstellungen und Gedenkstätten gilt dann 2G und eine Kontakterfassung. Theater, Opernhäuser, Konzertsäle und Kinos können nur mit 2G-plus besucht werden. Die Häuser dürfen ihre Kapazität maximal zur Hälfte und mit bis zu 500 Gästen auslasten; bei einer 25-prozentigen Auslastung sind 1000 Zuschauer möglich.

Freizeit- und Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik und Fußpflege öffnen mit 2G, für Friseure gilt 3G (genesen, geimpft oder getestet). Reisebüros und Versicherungsbüros haben gleichfalls 2G als Voraussetzung. In Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen ist 2G-plus vorgeschrieben. Für Solarien, Kunst-, Musik- und Tanzschulen gilt 2G. Bars, Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Bäder und Saunen - außer Dampfsaunen - dürfen mit 2G-plus öffnen, auch Prostitution ist mit dieser Maßgabe erlaubt.

Sport: Fitnessstudios öffnen mit 2G-plus im Innenbereich. Für Vereinssport gelten keine Kontaktbeschränkungen. Die Altersgrenze für Angebote im Amateursport wird von bisher 16 Jahre auf das vollendete 18. Lebensjahr angehoben. Bei Unterschreiten der Schwellenwerte (Überlastungsstufe und Inzidenzen) dürfen auch Sportanlagen inklusive Skilifte wieder in Betrieb gehen. Für die Nutzung von Sportanlagen im Innenbereich ist 2G-plus sowie eine Kontakterfassung vorgeschrieben, für den Außenbereich 2G und ebenfalls Kontakterfassung. Analog zur Regelung in der Kultur werden bei Sportveranstaltungen Zuschauer zugelassen. Demnach sind also auch bei Spielen der Fußball-Bundesliga maximal 1000 Fans möglich.

Gastgewerbe und Gastronomie: Auch hier gibt es Lockerungen, wenn die Schwellenwerte nicht überschritten werden. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sowie touristische Bund- und Bahnfahrten sind mit der 2G-plus-Regel erlaubt. Gaststätten sollen künftig bis 22 Uhr (statt 20 Uhr) öffnen können. Im Innenbereich ist ein Nachweis von 2G-plus notwendig, im Außenbereich 2G. An anderen Regelungen hält Sachsen fest. So bleiben Diskotheken, Bars, Clubs und Saunen geschlossen.

„Mit den Lockerungen kann der Tourismus in Sachsen wieder in allen Regionen durchstarten. Durch die neue Corona-Notfall-Verordnung stellt Sachsen wieder Gleichklang mit den bundesweiten Regelungen her und gibt damit Unternehmen, Vereinen und Tourismusorten eine wirtschaftliche Perspektive. Wir begrüßen diesen Schritt und hoffen, dass das Reiseland mit seiner hohen Attraktivität schnell wieder viele Gäste anziehen kann und die Wintersportgebiete die Saison gut nutzen können. Auch die Öffnung von Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung ist für das Anlaufen des Tourismus im Kultur- und Reiseland Sachsen elementar.“, erklärt Jörg Markert MdL, Präsident des LTV SACHSEN.

Einzelhandel: Die bisherigen Regelungen bleiben bestehen. Für Geschäfte für Waren des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Apotheken, aber auch Tankstellen gibt es keine G-Einschränkungen. Für alle anderen Geschäfte gilt 2G - auch für Baumärkte, Gartenmärkte und Blumenläden. Neu ist eine «Bändchenregelung»: Wer den 2G-Nachweis etwa in einem Einkaufszentrum erbracht hat, bekommt dann mit einem Bändchen am Handgelenk Zugang zu allen Geschäften.

Versammlungen: Hier wird die bisherige Reduzierung auf zehn Teilnehmer und eine ortsfeste Kundgebung aufgehoben. Unabhängig von der Inzidenz oder Überlastungsstufe sind künftig 200 Teilnehmer gestattet. Werden die Schwellenwerte nicht erreicht, können bis zu 1000 Menschen teilnehmen und dann auch durch die Straßen ziehen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.