Sachsen plant deutliche Lockerungen seiner Corona-Schutzmaßnahmen. Bei einer abendlichen Sitzung verständigte sich das Kabinett in Dresden am Freitag auf Eckpunkte. So sollen unter anderem Kultureinrichtungen und Hotels mit der 2G-plus-Regel ab 14. Januar wieder öffnen können, wenn die Lage in Krankenhäusern das zulässt. Maßstab ist hier das Unterschreiten der sogenannte Überlastungsstufe - wenn nicht mehr als 1300 Betten auf Normalstationen und 420 Betten auf Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt sind.
Zutritt bei 2G plus erhalten Genesene und Geimpfte mit einem zusätzlichen Test. Aber: Wer eine Booster-Impfung hat, bis einschließlich 18 Jahre alt ist oder erst vor maximal drei Monaten genesen oder doppelt geimpft ist, braucht keinen Test.
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Ein Teil der Lockerung soll unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz erfolgen. Statt bisher zehn Leute sollen dann bis zu 200 an ortsfesten Versammlungen teilnehmen. Für die Gastronomie gilt 2G plus. Sollte regional eine Inzidenz von 1500 überschritten werden, müssen Restaurants und Kneipen aber wieder schließen. Dann wird auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung fällig.
Wenn die Bettenauslastung an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter der Überlastungsstufe liegt, treten am übernächsten Tag weitere Lockerungen in Kraft. Dann dürfen an Versammlungen bis zu 1000 Menschen teilnehmen und wieder durch die Straßen ziehen. Theatern und Kinos ist die Öffnung mit 2G plus erlaubt - allerdings nur mit 50-prozentiger Auslastung bei maximal 250 Zuschauern. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) deutete am Freitag aber an, dass sich diese Zahl noch ändern kann. Die Öffnungszeiten der Restaurants sollen dann um zwei Stunden bis 22 Uhr verlängert werden.
2G plus gilt ferner für Hotels, Messen mit einer maximalen Besucherzahl von 1000 und für Fitnessstudios. Friseure können wie bisher mit dem 3G-Status besucht werden - genesen, geimpft oder getestet. Werden die Werte der Überlastungsstufe an drei Tagen in Folge überschritten, treten am übernächsten Tag wieder Verschärfungen in Kraft.
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An anderen Regelungen hält Sachsen fest. So bleiben Diskotheken, Bars, Clubs und Saunen geschlossen. Großveranstaltungen und Feste sind weiter tabu. Für den Einzelhandel - mit Ausnahmen von Geschäften des täglichen Bedarfs - gilt 2G, für Gottesdienste 3G. In Innenräumen müssen FFP2-Masken getragen werden. Schulen und Kitas bleiben geöffnet – bestehende Schutzregeln werden verlängert. Friseure können wie bisher mit 3G-Status besucht werden - genesen, geimpft oder getestet.
Nach Anhörungen soll die neue Schutzverordnungen am kommenden Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden und dann bis 6. Februar gelten. Das Kabinett hatte für seine Eckpunkte die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde am Freitag abgewartet.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) mahnte mit Blick auf die Omikron-Welle zu Vorsicht. Dennoch habe man sich die Lockerungen «hart erarbeitet». Sachsen liege bei der Inzidenz bundesweit nicht mehr an der Spitze, sondern im Mittelfeld. «Jetzt sind wir an einem Punkt, an dem wir neu über Verhältnismäßigkeit sprechen müssen (...) Wir haben in einem Rechtsstaat nicht die Möglichkeit, alles für Ewigkeiten zu schließen. Sondern es muss immer um das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gehen.» Dennoch gehe Sachsen «auf Nummer sicher».
Bund und Länder hatten sich am Freitag zum ersten Mal in diesem Jahr zusammengeschaltet, um über das weitere Vorgehen in der Pandemie zu beraten. Dabei verständigte man sich unter anderem auf die 2G-plus- Regel in der Gastronomie. Entschieden wurde auch, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen. Bund und Länder bekräftigten die geltenden Kontaktbeschränkungen, verschärften diese aber nicht. (dpa)
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