Schärfere Corona-Regeln in Bayern: Welche Regeln für Hotels und Restaurants gelten

| Politik Politik

In Bayern gelten von diesem Sonntag an verschärfte Corona-Regeln. Grund dafür ist die hohe Zahl belegter Intensivbetten. Zutritt zu Gasthäusern und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen haben jetzt nur noch Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem PCR-Test. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht mehr. Außerdem muss generell wieder eine FFP2-Maske getragen werden. In Regionen, in denen die Zahl der Neuinfektionen und der Intensivpatienten besonders hoch ist, gelten noch strengere Regeln.

Bayern ist nach Sachsen und Thüringen das Land, das derzeit am stärksten von der vierten Corona-Welle betroffen ist. Die Zahlen steigen rasant an. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz - also die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen - am Samstagmorgen mit 183,7 an. In Sachsen aber lag sie bei 415,8, in Thüringen bei 406, in Bayern bei 284. In etlichen Landkreisen der drei Länder liegt der Wert über 500.

Ausschlaggebend für die Verschärfungen in Bayern aber ist die Lage auf den Intensivstationen. Am Samstag wurden im Freistaat 552 Intensivpatienten mit Covid-19 behandelt. Die Krankenhausampel stehe damit ab Sonntag auf Gelb, teilte das Gesundheitsministerium mit. Damit greift in Lokalen und bei Veranstaltungen die 3G-plus-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet). Zu Diskotheken und Clubs haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt (2G-Regel).

Für den Handel und den öffentlichen Personenverkehr gibt es keine neuen Einschränkungen. Viele bayerische Regionen gelten aber als regionale Hotspots. Wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 300 liegt und zusätzlich die Intensivbetten in der Region zu mehr als 80 Prozent belegt sind, gelten die Vorschriften der roten Krankenhausampel, darunter weitgehende 2G-Regeln für Veranstaltungen in Innenräumen.

In Österreich gilt wegen der stark steigenden Corona-Zahlen von diesem Montag an eine bundesweite 2G-Regel. In Deutschland setzt Sachsen als erstes Bundesland die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens flächendeckend und verpflichtend um. Damit haben ab Montag nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt etwa zur Innengastronomie, zu Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Auch Großveranstaltungen wie Fußball im Stadion sind betroffen.

Die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sieht bei steigenden Infektionszahlen weitere Einschränkungen auf Ungeimpfte zukommen. «Solange wir keine Impfpflicht haben, sollten wir zumindest die 2G- und 3G-Regeln weiter ausweiten», sagte Bas dem «Tagesspiegel».

Die 2G-Regel ist allerdings umstritten. Manche Experten kritisieren, sie wiege die Menschen in falscher Sicherheit, weil auch Geimpfte sich infizieren und das Virus übertragen könnten. Sie fordern deshalb, auch Geimpfte und Genesene regelmäßig zu testen, vor allem dort, wo besonders gefährdete Menschen leben, und diese Tests wieder kostenlos anzubieten.

Auch die Bundesärztekammer fordert eine schnelle Rückkehr zu kostenlosen Corona-Schnelltests. Das Ende der Kostenübernahme für sogenannte Bürgertests habe nicht dazu geführt, Impfunwillige zu einer Impfung zu motivieren, sagte Präsident Klaus Reinhardt den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag). Bund und Länder sollten deshalb den Mut aufbringen, diese Fehlentscheidung schnell und konsequent zu korrigieren.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst forderte kostenlose Corona-Tests für Geimpfte und Genesene. «Die hohen Infektionszahlen unter Ungeimpften führen zu immer mehr Durchbrüchen auch bei den Geimpften», sagte der CDU-Politiker der «Bild am Sonntag». Kostenlose Schnelltests für Geimpfte und Genesene würden es auch für Menschen mit wenig Geld leichter machen, sich und andere zu schützen, ohne den Anreiz zum Impfen auszusetzen.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt plädierte dafür, eine Impfung als Zugangsvoraussetzung für Pflegeheime zu prüfen. «Bewohnerinnen und Bewohner, Pflegekräfte und Besucherinnen und Besucher müssen regelmäßig getestet werden, auch die, die geimpft oder genesen sind», sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Und wo das nicht reicht, sollten wir über die Notwendigkeit eines Impfnachweises diskutieren.»

Die bayernweite Verschärfung der Schutzmaßnahmen ab Sonntag hätte auch für das Gastgewerbe ganz entscheidende Auswirkungen, da dann gilt z. B. bayernweit in der Gastronomie statt 3G 3G plus ohne Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen gelten, ebenso würde aus 3G plus ein 2G werden.

Hier das Wichtigste aus Sicht des Gastgewerbes:

  1. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (...) bleibt (...) bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet. Die Regelungen für die Zeit nach dem 24. November werden von der dann geltenden Ausgestaltung des Bundesrechts abhängen (...)
     
  2. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert:

    3.1 (...) Schulen (...)

    3.2 Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird außerdem eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Es gilt:

    In Landkreisen, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

    3.3 Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Danach gilt:

    (1)  Gelbe Stufe: Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

    # Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).

    # Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Innerhalb dieser nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete zugänglichen Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die bisher für normales 3G galten. Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).

    Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

    # Pflegeeinrichtungen (...)

    (2)  Rote Stufe: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

    # Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. (...)

    # Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

    3.4 Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.
     
  3. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf 5 Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deswegen die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen.

     
  4. Alle beschlossenen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung können nur dann wirken, wenn sie breitflächig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen. Um dies sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und diese zeitnah umzusetzen.
     
  5. (...) Krankenhausversorgung (...)
     
  6. (...) Für einen sicheren Herbst und Winter 2021/2022 appelliert die Bayerische Staatsregierung daher eindringlich (...) sich impfen zu lassen.

(Mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ihre harte Gangart gegen Cannabis-Konsum hat die Staatsregierung immer wieder betont. Strengere Regeln gelten im Freistaat aber erst jetzt - unter anderem auf Volksfesten und in Gaststätten.

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.