Die Schweizer Hoteliers behalten vorerst ihre vergünstigte Mehrwertsteuer. Die zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben entschied, dass der provisorische Sondersatz von 3,8 Prozent um vier Jahre verlängert werden soll. Der Schweizer Hotelverband hatte sich eigentlich gewünscht, dass der Sondersatz dauerhaft im Gesetz verankert wird.