Sozialstaatsreform: DEHOGA sieht Relevanz bei geplanten Erwerbsanreizen

| Politik Politik

Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat Bundesarbeitsministerin Bas ihren Abschlussbericht übergeben. Das Papier enthält 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern, die von der Digitalisierung der Verwaltung bis zur Neusystematisierung von Leistungen reichen. Nach einer Einschätzung des DEHOGA Bundesverbandes ergeben sich daraus insbesondere bei den Erwerbsanreizen praktische Auswirkungen für die Betriebe des Gastgewerbes.

Neue Systematik bei der Einkommensanrechnung

Ein Kernpunkt der Kommissionsvorschläge ist die Neugestaltung der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen. Ziel ist es, kleine Einkommen stärker und höhere Einkommen weniger stark zu berücksichtigen. Konkret sieht die Empfehlung vor, den anrechnungsfreien Betrag von bisher 100 Euro auf 50 Euro zu senken.

Für Einkommen bis zur Grenze der geringfügigen Beschäftigung soll die Transferentzugsrate auf 80 bis 90 Prozent angehoben werden. Bei darüberliegenden Einkommen ist eine Absenkung der Rate auf 70 bis 80 Prozent vorgesehen. Um einen zu starken Anstieg der Leistungsberechtigten zu vermeiden, sollen die Raten nach Haushaltstypen differenziert werden. Zudem wird eine Prüfung der Anreize durch den Minijob angeregt.

Einschätzung des Gastgewerbes zu Erwerbsanreizen

Der DEHOGA betont, dass für das Gastgewerbe vor allem die Wechselwirkungen mit geringfügig Beschäftigten im Blick behalten werden müssen. Laut Verband ist bei der Umsetzung sicherzustellen, dass keine Fehlanreize für Schwarzarbeit entstehen.

Während die meisten Vorschläge behördeninterne Vorgänge betreffen, hebt der Verband die Bedeutung der Rechtsvereinfachung hervor. Dies umfasst die Zusammenlegung von Leistungen wie Grundsicherung und Kinderzuschlag sowie die Pauschalisierung von Leistungen und Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen, um eine Automatisierung der Auszahlungen zu ermöglichen.

Zeitplan und breite Unterstützung

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unterstützt die vorliegenden Reformvorschläge der Kommission. Die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen ist bis zum Ende des Jahres 2027 vorgesehen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.