SPD-Fraktionschef Mützenich: „Lösung zur Absenkung der Mehrwertsteuer bei der Gastronomie war gefunden“

| Politik Politik

SPD-Fraktionschef Mützenich wirft Bundesfinanzminister Lindner vor, öffentlich falsche Angaben gemacht zu haben. Der Sozialdemokrat sagte dem Magazin „Stern“, „auch zur Absenkung der Mehrwertsteuer bei der Gastronomie hatten wir eine einvernehmliche Lösung gefunden. Dieses Thema hat Herr Lindner dann einseitig von der Tagesordnung genommen.“ Lindner hatte zuvor SPD und Grüne für die Steuererhöhung verantwortlich gemacht und sagte der „Welt am Sonntag“: „Wenn alle Parteien an einem Strang gezogen hätten, wäre eine weitere Verlängerung drin gewesen. SPD und Grüne hatten aber andere Prioritäten. Ich verstehe, dass viele es bedauern. Aber die Rückkehr zur Normalität muss man akzeptieren“. (Tageskarte berichtete)

SPD-Politiker Mützenich kontert im Stern mit einer anderen Version und wirft Finanzminister Christian Lindner vor, nicht die Wahrheit zu den Hintergründen der Entscheidung gesagt zu haben. „Mir ist schleierhaft, warum sich der Finanzminister plötzlich von gemeinsamen Entscheidungen zum kommenden Haushalt distanziert“, sagte Mützenich in dem Interview.

Auch der DEHOGA Bundesverband hatte in der letzten Woche berichtet, dass die Spitzen der Ampelkoalition sich offensichtlich auf eine einjährige Verlängerung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie verständigt hätten. (Tageskarte berichtete). 

Die Einigung sei dann offenbar mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt worden, dass die Umwidmung von Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für Klimaprojekte als verfassungswidrig zu erklärt. Dem Staat fehlten daher rund 60 Milliarden Euro im Sondervermögen für Klimaausgaben.

„Besonders groß ist die Enttäuschung, da die Branche bis Mittwoch eine breite Unterstützung der Ampelspitzen erfahren hatte“, schrieb der DEHOGA Bundesverband. Verbandspräsident Zöllick monierte mit Blick auf die fehlenden Milliarden nach dem Karlsruher Urteil: „Dies darf nicht auf unserem Rücken ausgetragen werden!“ Wir geben ernsthaft zu bedenken: Der erwartete fiskalische Effekt von Mehreinnahmen mit einer Steuererhöhung auf 19 Prozent kann genau ins Gegenteil umschlagen, indem durch Umsatzverluste die Erwartung von Mehreinnahmen nicht eintritt. Ertragsrückgänge bedeuten auch weniger Steuereinnahmen in Bund, Ländern und Kommunen. Betriebe, die nicht mehr existieren, können auch keine Steuern zahlen.“

Statt Steuerfairness zu schaffen und Essen einheitlich mit sieben Prozent zu besteuern, würden mit der Steuererhöhung auf 19 Prozent ab Januar 2024 Tausende Existenzen gefährdet, der Verlust von Lebensqualität und gastronomischer Vielfalt provoziert. Dramatische Umsatzeinbußen in der Branche und bei ihren Partnern, Jobverluste, Betriebsaufgaben, Insolvenzen sowie marode regionale Wirtschaftskreisläufe seien vorprogrammiert, so der Verband.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Die Wirtschaft sagt: Das reicht noch lange nicht. Zu dem Paket gehört auch der Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste.

In Frankreich dürfen pflanzliche Alternativen zu Fleischprodukten nicht mehr mit traditionellen Fleischbegriffen beworben werden. Schnitzel, Steak und Schinken müssen jetzt eindeutig tierischen Ursprungs sein und dürfen nicht aus pflanzlichen Proteinen bestehen.

Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, der anhaltend hohe Kostendruck, fehlende Mitarbeiter, dazu wachsende Ansprüche an das gastronomische Angebot: Die Contract Caterer in Deutschland stehen vor vielfältigen Herausforderungen.

Am Hessischen Landesarbeitsgericht wollte die Bahn den Lokführerstreik stoppen - und hat auch in zweiter Instanz verloren. Damit geht der Ausstand der GDL weiter.