Die Stadt Wien hat Klage gegen die Online-Vermietungsplattform Airbnb eingereicht. Es geht darum, die Vermietung von sogenannten Gemeindewohnungen zu unterbinden. In Wien gibt es 220.000 dieser Wohnungen, die im Eigentum der Stadt sind.
Immer wieder tauchen auf Airbnb Inserate für die Vermietung von Gemeindewohnungen auf. Da eine Untervermietung illegal ist, will die Stadt das unterbinden. Zunächst habe es Verhandlungen mit Airbnb über die automatische Sperre der 220.000 Gemeindewohnungen gegeben, was aber abgelehnt wurde. Nun soll die Justiz darüber entscheiden.
„Diese Kurzzeitvermietungen sind strikt untersagt. Daher wollen wir, dass diese Plattformen die Adressen der Gemeindebauten sperren. Airbnb ist auf diese Forderung nicht eingegangen und so haben wir uns entschlossen, zum Schutz des Gemeindebaus den Rechtsweg einzuschlagen“, sagte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) gegenüber „Wien heute“.
Dass Airbnb weiterhin die illegalen Aktivitäten einiger Nutzer ganz bewusst decke, konkret die Vermietung von Gemeindebauwohnungen, stößt bei Dr. Markus Gratzer, Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), auf Unverständnis. Umso mehr begrüßt er die rechtlichen Schritte der Stadt Wien vor dem Handelsgericht gegen den Online-Multi: „Es kann nicht angehen, dass sich einige Leute eine goldene Nase mit der illegalen Untervermietung von öffentlich subventionierten Wohnungen verdienen, Airbnb seelenruhig zuschaut und den klaren Gesetzesbruch in Kauf nimmt, nur um die eigenen Schäfchen ins Trockene zu bringen.“
Die aktuelle Situation unterstreicht für Gratzer einmal mehr, dass eine bundesweite Registrierungspflicht für Hosts das Gebot der Stunde ist, um illegaler Vermietung den Riegel vor zu schieben: „Erst Ende letzten Jahres hat Salzburg ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Um nicht in die Föderalismusfalle zu tappen, braucht es eine einheitliche bundesweite Regelung mit klaren Vorschriften und Sanktionsmaßnahmen.“ Will man das Problem nachhaltig lösen, führt für ihr kein Weg daran vorbei.