Stralsund führt Bettensteuer ein

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Als vierte Stadt in Mecklenburg-Vorpommern führt Stralsund ab September eine Bettensteuer ein. Damit werde ein Bürgerschaftsbeschluss von März umgesetzt, teilte die Stadt am Freitag mit. Betreiber etwa von Hotels oder Pensionen müssen damit künftig fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises an die Stadt zahlen. Die Kosten werden in aller Regel an die Gäste weitergereicht. In Mecklenburg-Vorpommern wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums die Bettensteuer bereits in Schwerin, Wismar und Greifswald erhoben.

Die Einnahmen sollen dem städtischen Haushalt zugute kommen und etwa bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und kulturellen Einrichtungen helfen, hieß es aus Stralsund. Ausnahmen gibt es etwa, wenn Studierende oder Auszubildende durch ihre Ausbildung zu der Übernachtung veranlasst sind. Auch Gruppenreisen von Kindern und Jugendlichen sind ausgenommen.

Die umstrittene Übernachtungssteuer hat nach Angaben der Stadt Schwerin im vergangenen Jahr etwa 660 000 Euro in die Stadtkasse gespült. Die Abgabe wird in der Landeshauptstadt schon seit 2014 erhoben. Die Stadtverwaltung stellte in einer Mitteilung klar, dass die Steuerpflicht auch für Übernachtungen in Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt.

Um möglichen schwarzen Schafen unter den Vermietern auf die Spur zu kommen, habe die Finanzverwaltung jetzt einschlägige Vermittlungsportale aufgefordert, über die Anbieter von Übernachtungen im Stadtgebiet Auskunft zu geben. «Sobald die Daten vorliegen, werden wir prüfen, inwieweit steuerpflichtige Übernachtungen stattgefunden haben, bisher aber noch nicht gemeldet worden sind», kündigte Finanzdezernent Silvio Horn (Unabhängige Bürger) an. Er riet säumigen Anbietern, die Steuererklärungen umgehend nachzuholen. «Die Finanzverwaltung kann in Fällen einer Steuerverkürzung auch Bußgelder verhängen», sagte Horn zur Warnung.

Vor allem in größeren und touristisch gefragten Städten werden Reisende für das Übernachten extra zur Kasse gebeten. Die Hotelbranche steht dem kritisch gegenüber. Doch hatte das Bundesverfassungsgericht im vorigen Jahr nach der Klage von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg die Bettensteuer als rechtens eingestuft. Der Landtag in Bayern hingegen beschloss erst kürzlich das Verbot einer solchen Steuer im Freistaat.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns sieht in der Sondersteuer eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle, um die wachsenden kommunalen Aufgaben auch finanzieren zu können. Tourismusminister Reinhard Meyer (SPD) hingegen hatte mehrfach beklagt, dass die Abgaben nicht zweckgebunden dem Tourismus zugute kommen. Das Land will die Tourismusfinanzierung im Nordosten neu aufstellen und plant dazu ein Tourismusgesetz. (dpa)


 

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