Strompreis soll auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden

| Politik Politik

Das Kanzleramt hat eine konkrete Obergrenze beim Strompreis für Privathaushalte vorgelegt. Zur Finanzierung der Maßnahme sollen Zufallsgewinne abgeschöpft werden – rückwirkend ab September.

Die Bundesregierung will den Strompreis für Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Unternehmen ab Beginn des kommenden Jahres auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzen. Gelten soll der Deckel für ein Grundkontingent von 80 Prozent des Jahresverbrauchs, wie aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht. "Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Marktpreis und der Deckelung wird als Entlastung monatlich von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet", heißt es in der Beschlussvorlage, die verschiedenen Medien vorliegt.   

Bei Industrieunternehmen sollen die Strompreise für ein Grundkontingent von 70 Prozent des Jahresverbrauchs auf 13 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. "Darüber hinaus wird dafür Sorge getragen, dass die Netzentgelte im Jahr 2023 nicht steigen werden", heißt es in dem Entwurf weiter.  

Bund will Zufallsgewinne von Stromerzeugern ab September abschöpfen

Die Bundesregierung will zur Mitfinanzierung der geplanten Strompreisbremse «Zufallsgewinne» von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab dem 1. September abschöpfen. Das geht aus einem Erläuterungspapier der Regierung zu Eckpunkten über ein Maßnahmenpaket zur Entlastung von Strom- und Gaskunden hervor. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Strompreisbremse soll ab Januar greifen.

Die Auswahl der abzuschöpfenden Technologien entspreche den EU-Vorgaben, heißt es. Eingeschlossen seien erneuerbare Energien, Atomenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen seien Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase. Die über die Abschöpfung erzielten Einnahmen werden auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt.

Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.

Zusätzlich soll es dem Papier zufolge für Unternehmen in den Bereichen Erdöl, Erdgas und Kohle unter bestimmten Voraussetzungen eine Solidaritätsabgabe geben. Es sei von einer geringen Zahl an Verpflichteten auszugehen, so dass die Einnahmen für 2023 und 2024 lediglich auf eine bis drei Milliarden Euro geschätzt werden.

Die Bundesregierung will die Entlastungen für Gas- und Stromkunden über einen «Abwehrschirm» mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanzieren. Laut Papier kostet die Strompreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen voraussichtlich zwischen 23 Milliarden und 33 Milliarden Euro. Der Mittelbedarf für die industriellen Strompreisbremse werde auf weitere 30 Milliarden bis 36 Milliarden Euro geschätzt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine Abgabe auf Einwegbecher und Essensschachteln nach Tübinger Vorbild - das fanden bayerische Städte im Kampf gegen Müll interessant. Die Absage der Staatsregierung stößt nicht nur ihnen nun sauer auf.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.

Nach der Wahl und der Ernennung von Friedrich Merz zum Bundeskanzler sowie der Bundesminister, erwartet der DEHOGA Bundesverband, dass nunmehr tatkräftig die vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft wünscht sich ein Sofortprogramm.

Einweg-Kaffeebecher, Pommesschalen, Wegwerfbesteck - nach Tübingen zieht nun Freiburg Konsequenzen. Das Votum des Gemeinderats ist auch eine Schlappe für den Rathauschef.

Die Aussicht auf einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie, lässt das Gastgewerbe im Land wieder hoffnungsvoller in die Zukunft blicken. Dies wurde beim DEHOGA-Frühlingsfest am 5. Mai in Stuttgart deutlich, zu dem mehr als 3.500 Wirtinnen und Wirten in das Festzelt „Beim Benz“ kamen.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) appelliert an die demokratischen Parteien, den Vorsitz eines künftigen Bundestagsausschusses für Tourismus nicht der AfD zu überlassen. Fremdenfeindlichkeit und Gastfreundschaft schließen sich aus, so DTV-Präsident Reinhard Meyer.

Der deutsche Mittelstand richtet einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung und fordert schnelle Impulse und spürbare Entlastungen, um die wirtschaftliche Lage und damit auch die gesellschaftliche Stimmung wieder zu verbessern.

Der DEHOGA kritisiert in einem Schreiben an seine Mitglieder den Vorstoß von SPD-Generalsekretär Matthias Miersch, der eine politische Festlegung des Mindestlohns ins Gespräch gebracht hat, sollte die zuständige Mindestlohnkommission im nächsten Jahr die von der SPD gewünschte Anhebung auf 15 Euro nicht empfehlen.

Seit ihrer Einführung vor knapp fünf Jahren blieb die Bonpflicht umstritten. Dass die neue Koalition sie wieder abschaffen will, begrüßten die Händler - die Steuergewerkschaft warnt dagegen.