Tourismusverband: Übergangsfrist bei Abschaffung des Hotelmeldescheins zu kurz

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Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.

„Die Abschaffung des Hotelmeldescheins ist ein wichtiger Schritt zum notwendigen Bürokratieabbau. Allerdings hätten die damit verbundenen Konsequenzen für die kommunale Tourismusfinanzierung berücksichtigt werden müssen“, betont Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.

In vielen Kommunen sind die Hotelmeldescheine eng mit der Erhebung von Gästebeiträgen und Gästekarten verknüpft. Diese Gelder sind essenziell für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der örtlichen Tourismusstrukturen. „Nur mithilfe der zweckgebundenen Einnahmen durch die Kurtaxe können die kostenintensiven, systemrelevanten Gesundheitsinfrastrukturen in den Heilbädern und Kurorten erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden“, erläutert Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes e.V.  Durch die kurzfristige Abschaffung der Meldepflicht müssen nicht nur Kurorte ihre Satzungen überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können. Im vergangenen Jahr entfielen 42 Prozent der statistisch erfassten Übernachtungen auf Kur- und Erholungsorte sowie Heil- und Seebäder.

„Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, um diese Anpassungen vorzunehmen. Daher hatten wir eine angemessene Übergangsfrist gefordert. Bundestag und Bundesrat sind dieser Forderung nicht nachgekommen, so dass wir jetzt fürchten, dass nicht alle Kommunen ihre Satzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 ändern können“, so Norbert Kunz weiter.

Hintergrund:
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Bis zum Inkrafttreten bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz auszustellen. DHV und DTV haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Meldescheine in vielen Kommunen eine wichtige Grundlage für die Erhebung von Gästebeiträgen darstellen.


 

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