Überbrückungshilfe IV: Kosten für 2G-Kontrollen lassen sich anrechnen

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Betriebe im Einzelhandel und in der Gastronomie können zusätzliche Kosten durch 2G-Kontrollen inzwischen anrechnen lassen und auf Abschlagszahlungen hoffen. «Die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe ist bereits möglich. Die Schnittstelle zwischen Bund und der Investitionsbank Berlin wird gerade noch aufgebaut», sagte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz. «Darauf muss man aber nicht warten, es gibt die Möglichkeit, nach einer ersten Prüfung schon Abschläge vom Bund zu bekommen», so der Senator. «Das ist die Vereinbarung.»

Für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gilt grundsätzlich dies: Betriebe, die mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang bezogen auf den Vergleichsmonat 2019 haben, können bis zu 90 Prozent ihrer förderfähigen Fixkosten anrechnen lassen. Der Bund zahlt dann einen Zuschuss. «Und der zusätzliche Personalaufwand für die Kontrollen kann bei den Fixkosten angerechnet werden», sagte Schwarz. «Ich glaube, das ist eine kleine Hilfestellung in einer sehr, sehr schwierigen Situation.»

Das Hilfsangebot ziele vor allem auf den Facheinzelhandel, nicht die ganze Handelsbranche, sagte Schwarz - im Lebensmitteleinzelhandel etwa sind keine 2G-Kontrollen nötig. «Es kommt auch für die Gastronomie infrage, aber da wird es nicht so eine große Rolle spielen.» Den Aufwand für die 2G-Kontrollen auszugleichen war eine Initiative Berlins zusammen mit anderen Bundesländern. «Wir hatten die von der Pandemie stark gebeutelten Branchen gefragt, wo der Schuh am stärksten drückt», sagte Schwarz. «Vor allem beim Einzelhandel war es das Thema 2G-Kontrollen.» (dpa)


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