Die Online-Nachschlagewerke von „Das Örtliche“ und den „Gelben Seiten“ begehen seit Jahren, nach Ansicht des Hotelverbandes, ein wettbewerbsrechtliches Foulspiel, indem Internetnutzer aus den vom Hotel bezahlten Online-Anzeige zum Buchen zu HRS oder Booking und nicht direkt zum Hotel geschickt würden. Diverse Gelbe, Gelb-Rote und Rote Karten sowie Gerichtsbeschlüsse konnte dem Treiben allerdings noch kein Ende bereiten.
Markus Luthe, Chef des Hotelverbandes, spricht ein einem Blogpost von einem Beispiel kaum fassbarer Dreistigkeit, bei dem nicht nur gültiges Recht, sondern die Rechtsprechung dazu gleich mit vorgeführt werde. Den das „Das Örtliche“ und den „Gelben Seiten“ ignorierten nicht nur ein Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt, sondern setzten ihre Praxis mit Sternchen und Fußnoten einfach fort. Für Luthe ein klares Beispiel dafür, dass das geltende Wettbewerbsrecht definitiv noch nicht fit für das digitalisiertes Wirtschaftsleben sei, wenn es so einfach sei, wie in diesem Fall, nicht nur an der Gesetzeslage, sondern auch noch an der Rechtsprechung vorbeizudribbeln!