Urteil: Arbeitgeber muss Teilzeit mit Ferienpause nicht zustimmen

| Politik Politik

Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihre Arbeitszeit zu verringern. Arbeitgeber müssen aber nicht jedem Modell zur Verteilung der Arbeitszeit zustimmen. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (Az. 6 Sa 110/19), auf das der Bund-Verlag verweist.

Im dem Fall ging es um einen Ingenieur in einem Unternehmen in Bayern mit einem schulpflichtigen Kind. Der Mann stellte einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Darin sah er vor, das gesamte Jahr Vollzeit zu arbeiten - mit Ausnahme des Monats August, in Bayern Ferienzeit. In dieser Zeit wollte er gar nicht arbeiten.

Nachdem sein Arbeitgeber den Antrag ablehnte, klagte der Mann. Jedoch ohne Erfolg. Das Gericht urteilte, dass betriebliche Gründe gegen die gewünschte Arbeitszeitreduzierung sprechen. Der Arbeitgeber hatte festgelegt, dass Arbeitnehmer zur Ferienzeit im August maximal 10 bis 15 Tage Urlaub nehmen können. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Betrieb normal weiterlaufen kann.

Der Teilzeitwunsch des Ingenieurs widersprach dem Konzept aber. Er würde verhindern, dass die anderen Mitarbeiter die gleichen Chancen auf Urlaub im August hätten. Damit überwogen die betrieblichen Gründe das persönliche Interesse des Mannes. Zudem hatte der Ingenieur laut Urteil eine unzulässige Rechtsausübung begangen - weil er mit seinem Teilzeitbegehren die Urlaubswünsche anderer beeinflusste. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.