Urteilsbegründung: Warum die Tübinger Verpackungssteuer gegen Bundesrecht verstößt

| Politik Politik

Die Tübinger Verpackungssteuer verstößt aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim gegen das Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe Zusatzregelungen der Kommunen aus, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Urteils, das am 30. März verkündet worden war.

Die Richter halten die Steuer zudem für unwirksam, weil sie nicht nur auf Verpackungen zum Verzehr vor Ort begrenzt sei, sondern sich auch auf Produkte zum Mitnehmen beziehe. Weil Verpackungen so auch außerhalb Tübingens weggeworfen werden können, greife die Steuer zu weit. Zudem stören sich die Verwaltungsrichter am Begriff Einzelmahlzeit. Sie befürchten eine Ungleichbehandlung, weil dieser nicht klar genug definiert sei.

In Tübingen wird seit Januar eine Steuer für Einwegverpackungen fällig. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Inhaberin einer McDonalds-Filiale in der Stadt hatte dagegen geklagt.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) teilte am Mittwoch mit, das Gericht sage letztlich, die Kommunen müssten sich mit der ausufernden Verpackungsflut abfinden. «Es sei uns verboten, die Situation zu verbessern, selbst wenn wir damit an den Zielen arbeiten, die der Bund selbst festgelegt hat.» Der Bundesgesetzgeber solle klarstellen, ob dies tatsächlich seine Absicht ist.

Die Stadt prüft nun die Urteilsbegründung und will dem Gemeinderat danach eine Empfehlung über die mögliche Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht geben. Die Entscheidung muss spätestens in der Sitzung vom 28. April fallen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.

„Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist falsch und belastend“, betont der Präsident des Deutschen Reiseverbandes anlässlich der zum 1. Mai anstehenden Umsetzung der im Februar von der Bundesregierung beschlossenen Anhebung um fast 20 Prozent.

Woher kommt der Honig? Wie viel Obst ist in der Konfitüre? Und was macht einen Fruchtsaft aus? Ein nun endgültig beschlossenes EU-Gesetz soll für mehr Klarheit auf dem Etikett sorgen.

Das EU-Parlament hat die neue Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung angenommen. Ein Verbote von Kleinstverpackungen wurden nach massiver Kritik überarbeitet. Auch eine Verpflichtung zum Angebot kostenfreien Leitungswassers in Restaurants wurde abgewendet. Das berichtet der DEHOGA.

Seit mehr als einem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Kritiker beklagen die mangelnde Umsetzung des Gesetzes. Der BUND will nun nachsteuern.

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.