Verbandszoff in Rheinland-Pfalz: Gericht lehnt Ausschluss von Matthias Ganter ab

| Politik Politik

Gastgeber Matthias Ganter von der Mosel wollte die Wahl des Präsidenten Gereon Haumann für Nichtig erklären lassen, unterlag vor Gericht und flog aus dem DEHOGA. Jetzt hat ein Landgericht den Ausschluss des prominenten Hoteliers aus dem Verband abgelehnt.

Der DEHOGA Rheinland-Pfalz, der Ganter vor die Tür gesetzt hatte, nahm das gestern vom Landgericht Bad Kreuznach verkündete Urteil im Ausschlussverfahren des DEHOGA Rheinland-Pfalz gegen Matthias Ganter zur Kenntnis. Das Urteil zur Ablehnung des Ausschlusses und dessen schriftliche Begründung liegen noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und dem Beklagten stehen Rechtsmittel zu.

Ganter gehört zu einer Gruppe von Gastgebern, die die Wahl von Gereon Haumann zum Präsidenten des Verbandes bis 2029 für nichtig erklären lassen wollten. Der Krach um die Wahl des DEHOGA-Präsidenten in Rheinland-Pfalz schlug medial hohe Wellen in dem Bundesland. Sogar das Fernsehen berichtete. Hier Hintergründe zu der Angelegenheit bei Tageskarte.

Der DEHOGA in Rheinland-Pfalz schloss Ganter aus Traben-Trarbach daraufhin aus dem Verband aus. Wie Medien berichten, warf der Verband dem bekannten Hotelier, der zwei namhafte Herbergen an der Mosel betreibt, verbandsschädigendes und unehrenhaftes Verhalten vor. Gegen seinen Rausschmiss aus dem Verband legte Ganter Beschwerde und Rechtsmittel einlegen und gewann nun vor Gericht.

Bei dem Streit um die Wahlen des Präsidenten aus dem Jahr 2019 unterlag die Gruppe um Ganter allerdings vor einigen Monaten vor Gericht.  Die Beschlüsse für eine längere Amtszeit des rheinland-pfälzischen Landeschefs des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Gereon Haumann, waren rechtens, entschied das Landgericht Bad Kreuznach im Dezember 2020. Die Richter wiesen damit eine Klage mehrerer Hoteliers oder Gastronomen ab.

Es ging in dem Verfahren unter anderem um Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Dehoga von August 2018. Dabei war entschieden worden, die ohnehin schon bis 2021 laufende Amtszeit Haumanns um weitere acht Jahre bis 2029 zu verlängern.

Das Gericht entschied, die Beschlüsse hätten zwar grundsätzlich gegen die Satzung verstoßen. Sie seien aber mit einer satzungsändernden Mehrheit von über zwei Dritteln erfolgt. Es handele sich daher um sogenannte «satzungsbrechende Beschlüsse». Nach Auffassung der Richter handelte es sich letztlich nicht um eine vorzeitige Amtszeitverlängerung, sondern um eine vorzeitige Wahl für die Zeit von 2021 bis 2029. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat noch nicht alle Folgen der Corona-Krise überwunden und kämpft aktuell mit der schwachen Konjunktur. Da kommt eine zusätzliche Tourismusabgabe höchst ungelegen.

Eine Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland hat sich für die Einführung einer Wochenarbeitszeit ausgesprochen. In einer Yougov-Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur befürworteten 38 Prozent der Befragten die Pläne der Bundesregierung, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit einzuführen.

Eine Abgabe auf Einwegbecher und Essensschachteln nach Tübinger Vorbild - das fanden bayerische Städte im Kampf gegen Müll interessant. Die Absage der Staatsregierung stößt nicht nur ihnen nun sauer auf.

Die Bayerische Staatsregierung hat heute klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung.

Wirte, Schausteller und Vereine haben in Bayern künftig weniger bürokratischen Aufwand durch das Gaststättenrecht. Künftig gilt ein Antrag auf Gestattung als genehmigt, wenn die zuständige Kommune binnen einer Frist keine Beanstandungen erhebt.

Nach der Wahl und der Ernennung von Friedrich Merz zum Bundeskanzler sowie der Bundesminister, erwartet der DEHOGA Bundesverband, dass nunmehr tatkräftig die vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft umgesetzt werden. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft wünscht sich ein Sofortprogramm.

Einweg-Kaffeebecher, Pommesschalen, Wegwerfbesteck - nach Tübingen zieht nun Freiburg Konsequenzen. Das Votum des Gemeinderats ist auch eine Schlappe für den Rathauschef.

Die Aussicht auf einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie, lässt das Gastgewerbe im Land wieder hoffnungsvoller in die Zukunft blicken. Dies wurde beim DEHOGA-Frühlingsfest am 5. Mai in Stuttgart deutlich, zu dem mehr als 3.500 Wirtinnen und Wirten in das Festzelt „Beim Benz“ kamen.

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) appelliert an die demokratischen Parteien, den Vorsitz eines künftigen Bundestagsausschusses für Tourismus nicht der AfD zu überlassen. Fremdenfeindlichkeit und Gastfreundschaft schließen sich aus, so DTV-Präsident Reinhard Meyer.

Der deutsche Mittelstand richtet einen eindringlichen Appell an die neue Bundesregierung und fordert schnelle Impulse und spürbare Entlastungen, um die wirtschaftliche Lage und damit auch die gesellschaftliche Stimmung wieder zu verbessern.