Verbraucherschutz-Minister wollen bundeseinheitliches Transparenzsystem

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Erste Ergebnisse der Verbraucherschutzkonferenz, die Mitte Juni stattgefunden hat, machen deutlich, dass die Bundesländer offensichtlich ein bundeseinheitliches Transparenzsystem vom Bund fordern. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges erteilte „populistischer Ampelei“ eine klare Absage.

Erste Ergebnisse der Verbraucherschutzkonferenz 2018 (VSMK), die Mitte Juni stattgefunden hat, machen deutlich, dass die Bundesländer offensichtlich vom Bund fordern, dass dieser ein bundeseinheitliches Transparenzsystem zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse von Lebensmittelunternehmen zeitnah umsetzt. Dies würde wohl zu einem „Kontrollbarometer“ bzw. „Hygienesmiley“ auf Bundesebene führen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss zu § 40 LFGB jedenfalls keine Entscheidung für diese weitergehende Forderung nach einem bundeseinheitlichen Transparenzmodell getroffen. Die Veröffentlichung aller Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Die Branche darf versichert sein, dass wir mit allen Mitteln versuchen, diese populistische "Ampelei" zu verhindern“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Vorhaben. Sobald es dazu aktuelle Entwicklungen gibt, werden wir darüber informieren.

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