Flugreisen, genau wie Hotelzimmer, werden oft lange im Voraus von den Gästen bezahlt. Zumindest im Falle der Airlines hält das die Verbraucherzentrale-NRW für unzulässig. Wegen aus ihrer Sicht überhöhter Anzahlungsforderungen haben die Interessenvertreter jetzt sechs Fluggesellschaften abgemahnt.