Was 3G am Arbeitsplatz für Hotels und Restaurants bedeutet

| Politik Politik

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. In dieser Veröffentlichung findet sich auch die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in leicht angepasster Form bis zum 19. März 2022. Die Inhalte sowie die Anpassungen traten ebenfalls am 24. November in Kraft und umfassen insbesondere folgende für Betriebe der Hotellerie und Gastronomie relevante Punkte:

Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden Antigen-Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Diese Pflicht steht neben der Verpflichtung der Arbeitnehmer, im Rahmen der neuen 3G-Regelung am Arbeitsplatz nach dem IfSG nachzuweisen, dass sie geimpft, genesen oder täglich getestet sind. Wenn der Arbeitgeber seine Verpflichtung aus der C-ArbSchV durch die einfache Ausgabe von Selbsttests erfüllt, berechtigen diese nicht zum Zutritt nach dem IfSG.

Soweit Länder-Verordnungen weitergehende Testpflichten für Beschäftigte im Gastgewerbe oder auch 2G-Regelungen für Beschäftigte vorsehen, gehen diese der Arbeitsschutzverordnung vor. Eine Übersicht zu 2G-Regelungen für das Gastgewerbe in den Bundesländern inkl. Informationen zu den Beschäftigten hat der DEHOGA Bundesverband erstellt (Download PDF).

Die Arbeitgeber müssen zudem auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte erstellen bzw. vorhandene anpassen und den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich machen. Dazu wird zusätzlich auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die branchenbezogenen Praxishilfen der Unfallversicherungsträger verwiesen.

Die Praxishilfen der Berufsgenossenschaft BGN für das Gastgewerbe gibt es hier. Die beschlossenen Maßnahmen gelten auch weiterhin in Pausenbereichen und Pausenzeiten. Die Maskenpflicht bleibt weiter überall dort bestehen, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Näheres ergibt sich aus dem betrieblichen Hygienekonzept.

Insbesondere bei diesem Punkt ist zu beachten, dass viele Länderverordnungen weitergehende Maskenpflichten für das Gastgewerbe vorsehen. Diese gehen dann der Corona-Arbeitsschutzverordnung vor. Arbeitgeber müssen darüber hinaus weiterhin Beiträge zur Erhöhung der Impfbereitschaft leisten, indem sie Beschäftigte über die Risiken einer COVID-19 Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung im Rahmen einer Unterweisung informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote freistellen.

Neu ist, dass der Arbeitgeber nun zu prüfen hat, welche Maßnahmen getroffen werden können, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das notwendige Minimum zu reduzieren, sofern nicht andere Maßnahmen zum gleichwertigen Schutz führen.

Ferner wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel an die Gültigkeitsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gebunden und bis zum 19. März 2022 verlängert.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ihre harte Gangart gegen Cannabis-Konsum hat die Staatsregierung immer wieder betont. Strengere Regeln gelten im Freistaat aber erst jetzt - unter anderem auf Volksfesten und in Gaststätten.

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.