Was passiert nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht?

| Politik Politik

Über mögliche künftige Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland nach dem geplanten Ende der Homeoffice-Pflicht am 19. März gehen die Meinungen weit auseinander. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte am Donnerstag in Berlin von der Regierung klare Regeln für das «Homeoffice der Zukunft». Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, wandte sich gegen «fixierende Regeln». Wie es genau weitergeht, ist unklar. Klar ist aber bereits, dass viele Unternehmen hybride Arbeitsmodelle planen.

Homeoffice-Pflicht vor dem Ende

Nachdem die Homeoffice-Pflicht in den vergangenen Pandemie-Wellen normale Büroarbeit von zu Hause aus ermöglichen sollte, um Ansteckungen zu verhindern, soll diese Pflicht - wie alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - ab dem 20. März nicht mehr gelten. So haben es Bund und Länder am Mittwochabend beschlossen. Über die Inhalte des weiter geplanten Basisschutzes gibt es jedoch Streit. In puncto Homeoffice beschlossen Bund und Länder, dass Arbeitgeber es im Einvernehmen mit den Beschäftigten weiter anbieten können, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen stehen und es wegen Corona geboten erscheint - etwa bei Großraumbüros.

Forderung des DGB

DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnt zur Vorsicht: «Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben.» Auch für langfristige Lösungen sollten die Weichen jetzt gestellt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Homeoffice sollte für die Millionen Beschäftigten, die auch im künftigen Normalbetrieb zeitweise im Homeoffice arbeiten wollen, leichter ermöglicht werden.» Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen. Vor Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie sollten Beschäftigte geschützt werden.

Wie der Arbeitgeberverband reagiert

Die BDA argumentiert gegen neue Regeln. «Mobiles Arbeiten gehört in Betrieben zum Alltag», stellte Kampeter klar. «Beschäftigte und Arbeitgeber regeln das eigenverantwortlich. Corona hat da die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen im Turbo aufgezeigt», sagte er der dpa. «Fixierende Regeln und lähmende Rechtsansprüche auf Homeoffice passen nicht zu Flexibilität und Eigenverantwortung.» Es sei kein Recht auf mobiles Arbeiten notwendig, sondern ein «modernes Arbeitszeitgesetz», das Chancen und Räume eröffne.

Welche politischen Pläne es gibt

«Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice» - so haben SPD, Grüne und FDP es im Koalitionsvertrag angekündigt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe kurz vor der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigt, aus dem «coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice» grundlegende Konsequenzen ziehen zu wollen. Zuhause zu arbeiten, sei für Millionen von Menschen zur neuen Normalität geworden.

Im Januar hatte Heil Pläne für einen Rechtsanspruch angekündigt: Arbeitgeber sollten Beschäftigten künftig Arbeiten von zu Hause ermöglichen müssen. «Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen - etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann.» Linke-Chefin Susanne Hennig-Wellsow sagte: «Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte, aber bisher nicht eingelöste Recht auf Homeoffice sollte besonders für Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, seine Umsetzung finden.»

Wie die Lage in den Unternehmen ist

Viele wollen nach einer Studie des Forschungsinstituts ZEW auch nach der Pandemie eine Mischung aus Homeoffice und Präsenz ermöglichen. 37 Prozent der Unternehmen planten Modelle, die drei Tage Homeoffice pro Woche vorsehen. Einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zufolge stehen drei von fünf Arbeitnehmern, die schon einmal im Homeoffice gearbeitet haben, dieser Arbeitsform überwiegend positiv gegenüber. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, dass weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.

Das Bundeskabinett verschärft das Luftsicherheitsgesetz, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten. Stimmt der Bundestag zu, sind künftig auch Freiheitsstrafen möglich.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.