Was passiert nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht?

| Politik Politik

Über mögliche künftige Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland nach dem geplanten Ende der Homeoffice-Pflicht am 19. März gehen die Meinungen weit auseinander. Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, forderte am Donnerstag in Berlin von der Regierung klare Regeln für das «Homeoffice der Zukunft». Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, wandte sich gegen «fixierende Regeln». Wie es genau weitergeht, ist unklar. Klar ist aber bereits, dass viele Unternehmen hybride Arbeitsmodelle planen.

Homeoffice-Pflicht vor dem Ende

Nachdem die Homeoffice-Pflicht in den vergangenen Pandemie-Wellen normale Büroarbeit von zu Hause aus ermöglichen sollte, um Ansteckungen zu verhindern, soll diese Pflicht - wie alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen - ab dem 20. März nicht mehr gelten. So haben es Bund und Länder am Mittwochabend beschlossen. Über die Inhalte des weiter geplanten Basisschutzes gibt es jedoch Streit. In puncto Homeoffice beschlossen Bund und Länder, dass Arbeitgeber es im Einvernehmen mit den Beschäftigten weiter anbieten können, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen stehen und es wegen Corona geboten erscheint - etwa bei Großraumbüros.

Forderung des DGB

DGB-Chef Reiner Hoffmann mahnt zur Vorsicht: «Da wir in der Pandemie leider noch lange nicht über den Berg sind, sollten die Möglichkeiten für Arbeit im Homeoffice weiterhin ein Element des betrieblichen Infektionsschutzes bleiben.» Auch für langfristige Lösungen sollten die Weichen jetzt gestellt werden, sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. «Homeoffice sollte für die Millionen Beschäftigten, die auch im künftigen Normalbetrieb zeitweise im Homeoffice arbeiten wollen, leichter ermöglicht werden.» Neue Regeln sollten auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz fürs Homeoffice verbindlich festlegen. Vor Entgrenzung, Überwachung, Überforderung oder schlechter Ergonomie sollten Beschäftigte geschützt werden.

Wie der Arbeitgeberverband reagiert

Die BDA argumentiert gegen neue Regeln. «Mobiles Arbeiten gehört in Betrieben zum Alltag», stellte Kampeter klar. «Beschäftigte und Arbeitgeber regeln das eigenverantwortlich. Corona hat da die vielfältigen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen im Turbo aufgezeigt», sagte er der dpa. «Fixierende Regeln und lähmende Rechtsansprüche auf Homeoffice passen nicht zu Flexibilität und Eigenverantwortung.» Es sei kein Recht auf mobiles Arbeiten notwendig, sondern ein «modernes Arbeitszeitgesetz», das Chancen und Räume eröffne.

Welche politischen Pläne es gibt

«Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten erhalten einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice» - so haben SPD, Grüne und FDP es im Koalitionsvertrag angekündigt. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe kurz vor der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz bekräftigt, aus dem «coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice» grundlegende Konsequenzen ziehen zu wollen. Zuhause zu arbeiten, sei für Millionen von Menschen zur neuen Normalität geworden.

Im Januar hatte Heil Pläne für einen Rechtsanspruch angekündigt: Arbeitgeber sollten Beschäftigten künftig Arbeiten von zu Hause ermöglichen müssen. «Wenn diese das ablehnen wollen, müssen betriebliche Gründe dagegen stehen - etwa weil man im Stahlwerk am Hochofen arbeitet und natürlich nicht von zu Hause aus arbeiten kann.» Linke-Chefin Susanne Hennig-Wellsow sagte: «Das von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte, aber bisher nicht eingelöste Recht auf Homeoffice sollte besonders für Menschen, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, seine Umsetzung finden.»

Wie die Lage in den Unternehmen ist

Viele wollen nach einer Studie des Forschungsinstituts ZEW auch nach der Pandemie eine Mischung aus Homeoffice und Präsenz ermöglichen. 37 Prozent der Unternehmen planten Modelle, die drei Tage Homeoffice pro Woche vorsehen. Einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zufolge stehen drei von fünf Arbeitnehmern, die schon einmal im Homeoffice gearbeitet haben, dieser Arbeitsform überwiegend positiv gegenüber. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.

Tübingen ist vorgeprescht: Kaffeebecher und andere Einwegverpackungen werden in der Uni-Stadt besteuert. Andere Kommunen wollen jetzt nachziehen. Doch es gibt noch ein rechtliches Problem. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus.

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.