Ein tragischer, wenngleich durchaus skurriler Verletzungsfall in einem Hotel in Westfalen gab Anlass für die Dehoga-Juristin Sandra Warden, sich mit der Haftung des gastgewerblichen Unternehmers zu beschäftigen, wenn durch Fehlverhalten der Mitarbeiter Gäste zu Schaden kommen. Im konkreten Fall hielt eine Reinigungskraft einen Hotelgast für einen alkoholisierten Einbrecher und erstach diesen.