Fördermittel für Digitalisierung: Welche Hilfen Gastgeber in Bund und Ländern bekommen

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Die letzten Monate haben eines gezeigt: Die Zukunft ist digital.

Diese Entwicklung wird von Bund und Ländern mit Fördermitteln unterstützt.
Für kleine und mittelständische Unternehmen ist das eine große Chance, jetzt den Sprung in die Digitalisierung zu wagen.

Markus Bernhart, CEO von ready2order, hat die zur Verfügung stehenden Fördermittel auf Bundes- und Länderebene hier im Überblick zusammengestellt.
 

A. Fördermittel auf Bundesebene

1. Überbrückungshilfe III

Ein bundesweites Fördermittel, das in Verbindung mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden kann.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 750 Mio. pro Jahr
  • Solo-Selbständige
  • Angehörige der freien Berufe

Bedingung für die Förderung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019.

Fördermöglichkeiten sind:

  • Abonnements und andere feste betriebliche Ausgaben, wie betriebliche fortlaufende Kosten für externe IT-Dienstleister (Punkt 10)
  • Investitionen in Digitalisierung inkl. IT-Hardware (Punkt 14)

Dabei werden die Fixkosten abhängig von den Umsatzeinbußen erstattet; bei digitalen Investitionen werden einmalig bis zu 20.000 Euro subventioniert.
Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte (Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen).

Weitere umfassende Informationen: FAQ zur Überbrückungshilfe III

2. Digital jetzt

Ein bundesweites Projekt auf Bundesebene, das auf einem Losverfahren basiert. Die Teilnehmenden am Losverfahren werden monatlich im Zufallsverfahren ausgesucht.

Antragsberechtigt sind:

  • Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit Sitz in Deutschland (drei bis 499 Beschäftigte).

Bedingung für die Förderung sind die Registrierung und ein genauer Digitalisierungsplan. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben und muss innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.

Fördermöglichkeiten:

  • Investitionen in digitale Technologie (Soft- und Hardware), insbesondere für die Verbesserung digitaler Geschäftsprozesse, erhöhte IT-Sicherheit, die interne und externe Vernetzung des Unternehmens sowie entsprechende Weiterbildendungen der MA.

Der Förderzuschuss wird nach Mitarbeiterzahl und anteilig zu den Investitionskosten des Unternehmens berechnet. Die maximale Summe beträgt 50.000 Euro, bei Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen.

Weitere umfassende Informationen: Digital jetzt

3. go-digital Förderung

Ein Programm auf Bundesebene, das eine Beratungsleistung durch zertifizierte go-digital-Berater fördert, die auf Investitionen in digitale Technologien, Soft- und Hardware sowie Qualifikation der MA zielt.
 

B. Fördermittel auf Länderebene

Die Maßnahmen der Bundesländer sind unter den Begriffen Digitalisierungsprämie, Digitalbonus oder Digitalzuschuss zu finden.

Baden-Württemberg: Digitalisierungsprämie Plus

  • Antragsberechtigt: Unternehmen aller Branchen mit bis zu 500 MA sowie Angehöriger freier Berufe
  • Bedingung: Kostenvolumen von mind. 10.000 Euro
  • Fördermöglichkeiten: Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie Künstliche-Intelligenz-Anwendungen.
  • Förderhöhe: 6.000–12.000 Euro ggf. zzgl. Tilgungszuschuss

Bayern: Digitalbonus Bayern

  • Antragsberechtigt: kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 MA
  • Bedingung: Maßnahmen, denen keine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt
  • Fördermöglichkeiten: Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen
  • Förderhöhe: bis zu 10.000 Euro (Standard) bzw. bis zu 50.000 Euro (Plus)

Berlin: Digitalprämie Berlin

  • Antragsberechtigt: Freiberufler und KMU mit bis zu 249 MA
  • Bedingung: Antragstellung bis zum 31. März 2021
  • Fördermöglichkeiten: z. B. Investitionen in digitale Warenwirtschaft, digitale Kassensysteme, IT-Sicherheit sowie Datensicherung
  • Förderhöhe: mit max. 10 MA bis zu 7.000 Euro, bei bis max. 249 MA max. 17.000 Euro

Brandenburg: Brandenburger Innovationsgutschein (BIG)

  • Antragsberechtigt: KMU und Handwerksbetriebe im Land Brandenburg
  • Bedingung: noch nicht begonnene Maßnahmen
  • Fördermöglichkeiten: u. a. Digitalisierungsmaßnahmen und Beratungen Förderhöhe: abhängig vom Förderprojekt

Bremen: Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Fördermöglichkeiten: Beratung durch Digitalisierungsberater*innen und Dienstleister aus einem Pool zertifizierter Anbieter.

Hamburg: Hamburg-Kredit Innovation

  • nicht-börsennotierte KMU mit bis zu 249 MA und Start-ups
  • Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn der Maßnahmen
  • Investitionen und Anschaffung von Betriebsmitteln (auch Hard- und Software)
  • Darlehen auf bis zu 100% der förderfähigen Kosten von 25.000 bis 1,5 Mio. Euro

Hessen: Digital-Zuschuss Hessen

  • Antragsberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe
  • Bedingung: Projekte mit zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro
  • Fördermöglichkeiten: Vorhaben im Bereich der digitalen Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und der Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Förderhöhe: 4.000–10.000 Euro bei max. 50% der Gesamtinvestition

Mecklenburg-Vorpommern: DigiTrans 

  • Antragsberechtigt: regionale KMU mit bis zu 249 MA.
  • Bedingung: korrekte Anwendung aller Vergabevorschriften
  • Fördermöglichkeiten sind Investitionen bei notwendigen Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen
  • Förderhöhe: 8.000–20.000 Euro bei max. 50% der Gesamtinvestition

Niedersachsen: Digitalbonus.Niedersachsen

  • Antragsberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige
  • Bedingung: Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und ein Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro (netto)
  • Fördermöglichkeiten: Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen oder in IT-Sicherheit
  • Förderhöhe: 2.500–10.000 Euro abhängig von der Unternehmensgröße

Nordrhein-Westfalen: Digitalisierungsgutschein

  • Antragsberechtigt: KMU mit bis zu 249 MA
  • Fördermöglichkeiten: Investitionen in neue Soft- und Hardware und Beratung
  • Förderhöhe: 5.000–10.000 Euro bei max. 30–80% der Gesamtinvestition

Nordrhein-Westfalen: Kredit im Programm der NRW.BANK

  • Antragsberechtigt: Gründer*innen, Freiberufler sowie KMU und große Unternehmen
  • Bedingung: Vorhaben ab 25.000 Euro
  • Fördermöglichkeiten: Investitionen in Innovation, Wachstum/Erweiterung, Betriebsmittel sowie die Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen
  • Förderhöhe: fest verzinste Darlehen ab 25.000 Euro

Rheinland-Pfalz: DigiBoost

  • Antragsberechtigt: KMU und Angehörige freier Berufe mit bis zu 100 MA
  • Bedingung: Teilnahme an einem IHK-Info-Webinar
  • Fördermöglichkeiten: Vorhaben zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Leistungsprozessen wie die Erschließung neuer Absatzbereiche
  • Förderhöhe: 4.000–15.000 Euro bei bis zu 75% der Kosten der Gesamtinvestition  

Saarland: DigitalStarter.Saarland

  • Antragsberechtigt: KMU aus dem Saarland
  • Bedingung: Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro
  • Fördermöglichkeiten: Investitionen in die Digitalisierung von Produkten, Prozessen, Systemen oder IT-Sicherheit
  • Förderhöhe: 20–35% bei Gesamtinvestitionen von 5.000–10.000 Euro

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt Digital Innovation
Derzeit keine Anträge möglich

Thüringen: Digitalbonus Thüringen

  • Antragsberechtigt: KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Freiberufler
  • Bedingung: finanzielle Stabilität des Unternehmens und eine Gesamtinvestition von mind. 5.000 Euro
  • Fördermöglichkeiten: u. a. Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen, Einführung und Verbesserung von Informations- und Datensicherungslösungen sowie Cloudtechnologien
  • Förderhöhe: max. 15.000 Euro

Über den Autor
Markus Bernhart ist der CEO von ready2order (https://ready2order.com/de/), einem FinTech-Unternehmen, das sich auf die  Entwicklung innovativer POS- und Payment-Lösungen für kleine Unternehmen spezialisiert hat. ready2order betreut bereits mehrere tausend Kunden in Österreich und Deutschland. Dank langjähriger Expertise in der Abbildung von Fiskalgesetzen sind die Kassensystem-Lösungen von ready2order 100% gesetzeskonform. Zahlreiche Funktionen wie die Kunden- und Bestandsverwaltung, intelligente Analytics-Funktionen, mobile Zahlungen und ein intuitives Kassensystem helfen Unternehmen dabei, ihr wirtschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen.

Disclaimer
Haftungsausschluss: Technische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Druck- und Schreibfehler vorbehalten.

Aufgrund der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Lage empfehlen wir allen Kunden und interessierten Leser*innen, weitergehende Informationen zu Fördermitteln, zu Fristen und der derzeitig gültigen Rechtslage selbst einzuholen. Eine Haftung durch ready2order ist ausgeschlossen.


 

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